Einreisen dürfen Schweizer Bürgerinnen und Bürger, Personen mit einem Aufenthaltstitel in der Schweiz sowie jene, die aus beruflichen Gründen in die Schweiz reisen müssen, wie die Eidgenössische Zollverwaltung (EZV) am Samstag mitteilte. Auch Personen in einer Situation "absoluter Notwendigkeit" dürfen einreisen.

Die Zollverwaltung hat den Entscheid basierend auf einer Verkehrsanalyse und in Absprache mit den in- und ausländischen Partnerbehörden getroffen, wie sie schreibt. Dadurch decke die EZV auch die Bedürfnisse der Velofahrer und Fussgängerinnen ab.

Der öffentliche Verkehr in Biel-Benken kann daher auch mit dem Velo erreicht werden. Wer die Grenze passiert oder passieren will, um auf der anderen Seite einzukaufen oder einer Freizeitbeschäftigung nachzugehen, wird bestraft.

In den vergangenen Wochen wurden an den Grenzen zu Italien, Deutschland, Österreich und Frankreich schrittweise Schengen-Grenzkontrollen eingeführt und die Einreise in die Schweiz beschränkt, um im Zusammenhang mit der Coronavirus-Krise die Schweizer Bevölkerung zu schützen sowie die Kapazitäten im Gesundheitswesen aufrechtzuerhalten.

(AWP)