Die Staatsanwälte beantragten in dem Berufungsprozess wegen möglicher Beihilfe zur Steuerhinterziehung und Geldwäsche eine Busse von mindestens zwei Milliarden Euro, wie es in einer Mitteilung des Pariser Gerichts hieß. Zudem fordere der französische Staats Schadenersatz von einer Milliarde Euro. Die Summe von mindestens drei Milliarden Euro liegt damit aber immer noch unter der vor zwei Jahren verhängten Rekordstrafe von 4,5 Milliarden Euro.

Dem Institut und einigen früheren Mitarbeitern war vorgeworfen worden, Steuerflüchtlingen aus Frankreich zwischen 2004 und 2012 systematisch geholfen zu haben, Geld in der Schweiz zu verstecken. Die UBS - der weltweit größte Vermögensverwalter für Reiche - bestreitet jegliches strafrechtliche Fehlverhalten und fordert einen Freispruch. Bisher hat das Institut für den Fall 450 Millionen Euro beiseitegelegt. Der Prozess endet am Mittwoch. Bis ein Urteil vorliegt, könnten mehrere Monate verstreichen. Auch das muss nicht das Ende des Falles sein. Die nächste Instanz ist dann das Kassationsgericht. 

Anklagepunkte bestätigt

Die Staatsanwälte sehen es als erwiesen an, dass die UBS zwischen 2004 und 2012 Mitarbeiter nach Frankreich geschickt haben, um reiche Kunden in Frankreich anzuwerben, wie die Nachrichtenagentur AFP vom Prozess am Montag berichtet. Die Kunden sollen von der UBS dazu animiert worden sein, ihr Geld in der Schweiz und damit in Sicherheit vor dem französischen Fiskus zu platzieren.

Die UBS habe damals ein grosses Interesse daran gezeigt, viel Geld einzusammeln, indem sie den Kunden eine effiziente Vermögensverwaltung angeboten hatte, resümierte die Staatsanwältin Muriel Fusina. Doch das besagte Vermögen oder zumindest Teile davon seien auch vor den französischen Steuerbehörden versteckt worden.

Strafe gegen Raoul Weil gefordert

Laut der Mitteilung der Staatsanwaltschaft wird auch an den Strafen für die verurteilen Mitarbeiter Hervé D'Halluin, Patrick de Fayet, Dieter Kiefer, Philippe Wick und Olivier Baudry festgehalten. Ausserdem fordert die Anklage nun für den vor zwei Jahren in erster Instanz freigesprochenen früheren Chef der weltweiten Vermögensverwaltung, Raoul Weil, eine bedingte Gefängnisstrafen von 18 Monaten und eine Busse von 300'000 Euro.

Der Berufungsprozess dauert seit dem 8. März. Die Bank verlangt für sich einen Freispruch.

(Reuters/AWP)