Das Parlament hatte das revidierte Gesetz über Finanzhilfen an gewerbsmässige Bürgschaftsorganisationen im Dezember angenommen. Die Organisationen ermöglichen KMU Darlehen zu erhalten, die die Banken ihnen ohne Bürgschaft nicht gewähren würden.

In der Schweiz gibt es drei regionale Bürgschaftsgenossenschaften sowie die gesamtschweizerisch tätige Bürgschaftsgenossenschaft für Frauen. Das Angebot dient als Ergänzung zum Kreditmarkt. Gemäss dem revidierten Gesetz gilt das Subsidiaritätsprinzip neu in Bezug auf den Kreditmarkt und nicht mehr wie bisher in Bezug auf die kantonalen Anstrengungen im Bürgschaftswesen.

Der Bund trägt 65 Prozent des Verlustrisikos und übernimmt einen Teil der Verwaltungskosten. Dadurch können die Bürgschaftsgenossenschaften die Kosten für die Prüfung der Gesuche und für die Überwachung tief halten und den KMU somit vorteilhafte Bedingungen anbieten.

Neu wird der Verwaltungskostenbeitrag des Bundes gekürzt, falls es zu einer Verteilung des Reinertrags der Bürgschaftsorganisationen kommt. Das soll sicherstellen, dass die Finanzhilfe des Bundes ausschliesslich dazu eingesetzt wird, vorteilhafte Konditionen für die KMU zu schaffen.

Die Erhöhung der Bürgschaftslimite hat Auswirkungen auf die Bundesfinanzen. Das Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) schätzt die zusätzlichen Aufwendungen für Bürgschaftsverluste mittelfristig auf zwei bis drei Millionen Franken pro Jahr.

(AWP)