Die Strafverfolgung ist Sache der Kantone, wie die Bundesbehörden am Sonntag bekanntgaben. Man habe über landesweit einheitliche Ordnungsbussen diskutiert, sagte Gesundheitsminister Alain Berset. Die waren im Frühjahr aufgrund von Notrecht möglich. Aktuell bestünde aber die "besondere Lage". Deshalb seien meist die kantonalen Staatsanwaltschaften zuständig.

Ein Ladenbesitzer kann selber entscheiden, ob er Anzeige erstatten will, wenn jemand keine Maske trägt. Die Polizei hat eine Anzeigepflicht, wenn sie mutmassliche Verstösse gegen die Maskentragpflicht feststellt.

Michael Gerber vom Rechtsdienst des Bundesamts für Gesundheit (BAG) führte weiter aus: "Es stellt sich die Frage, ob jeder Verstoss bestraft werden muss." Wie immer gelte das Verhältnismässigkeitsprinzip im Strafrecht.

(AWP)