Sie bringt nach einer ersten Lesung eine neue Variante ohne komplette Abschaffung der Steuer ins Spiel. 

Nach verschiedenen Anhörungen und Abklärungsaufträgen an die Verwaltung hat die Wirtschaftskommission des Nationalrats (WAK-N) nun die Zwischenergebnisse ihrer Beratungen präsentiert. Im August soll eine zweite Lesung des Geschäftes stattfinden.

Heftiges Ringen

Bereits im November war die Kommission mit einer starken Mehrheit auf die Vorlage eingetreten. Sie bezeichnete die vom Ständerat beschlossenen Gesetzesänderungen als "grundsätzlich mehrheitsfähig". Es seien jedoch noch einige Fragen zu klären, damit die Vorlage tatsächlich tragfähig sei, hiess es.

"Wir ringen heftig um eine mehrheitsfähige Lösung und loten verschiedene Optionen aus", sagte Kommissionspräsident Leo Müller (Mitte/LU) am Freitag vor den Medien in Bern. Das Geschäft sei anspruchsvoll. Weil keine Fristen eingehalten werden müssten, lasse sich die Kommission bewusst Zeit.

Breite Skepsis

Die Kommission will derzeit zweigleisig fahren: Einerseits ist für sie eine gegenüber dem Ständerat in verschiedenen Punkten geänderte Vorlage denkbar. Andererseits bringt sie ein Alternativmodell aufs Tapet, das vorsieht, den Eigenmietwert auf sechzig Prozent der Marktmiete zu beschränken.

Bei der zweiten Variante hätten die Kantone gemäss den vorläufigen Beschlüssen die Möglichkeit, den Steuersatz noch tiefer anzusetzen. In diesem Fall müssten sie aber auch einen Mietzinsabzug gewähren, damit die Lösung verfassungskonform wäre.

Grund für die neue Idee ist laut Müller, die "Kritik bis grosse Ablehnung", die das Geschäft in einzelnen Kreisen weiterhin auslöse. Insbesondere die Banken, Versicherungen, teilweise auch die Kantone stünden dem Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung skeptisch gegenüber.

Grosszügige Abzüge

Trotzdem will die WAK-N die ursprüngliche Vorlage (noch) nicht fallen lassen. Sie weicht in verschiedenen Punkten aber von den Beschlüssen des Ständerates ab.

Wie der Bundesrat plädiert die Kommission beispielsweise für einen konsequenten Systemwechsel. Geht es hingegen nach dem Ständerat, sollen selbstbewohnte Zweitliegenschaften sowohl auf Bundes- als auch auf Kantonsebene wie bis anhin versteuert werden, ebenso die Einnahmen aus vermieteten oder verpachteten Liegenschaften.

Weitere Differenzen bestehen derzeit bei der Abzugsfähigkeit von Liegenschaftskosten. Laut Nationalratskommission sollen die Abzüge für Energiesparen, Rückbau- und Instandstellungskosten sowohl auf Bundes- wie auch auf Kantonsebene beibehalten werden.

Grosszügiger als der Ständerat zeigt sich die WAK-N ferner beim Schuldzinsenabzug. Ein solcher soll bis zu hundert Prozent der steuerbaren Vermögenserträge geltend gemacht werden können. Heute werden Schuldzinsen im Umfang der steuerbaren Vermögenserträge und weiterer 50'000 Franken zugelassen.

Lange Vorgeschichte

Als nächstes soll die Verwaltung die Kosten der zwei Varianten schätzen. Verabschiedet hat man sich bereits vom Grundgedanken, die Anpassungen beim Eigenmietwert haushaltsneutral zu gestalten.

Ziel ist es laut Müller, dass sich der Nationalrat an der Herbstsession im September mit dem Dossier beschäftigen kann. "Aber ich bin vorsichtig", sagte er.

Die Abschaffung der Besteuerung des Eigenmietwerts auf Bundes- und Kantonsebene wird seit Jahren diskutiert. Bis ein Systemwechsel wirklich Realität werden könnte, dürften weitere Jahre vergehen.

(AWP)