Demnach werden die Schweizer Banken die Kriterien bei der Kreditvergabe selber verschärfen. Neu werden Sie bei der Hypothekenvergabe für Miethäuser oder weitere Renditeobjekte von den Kreditnehmern künftig Eigenmittel von mindestens 25 Prozent des Belehnungswerts verlangen, statt nur 10 Prozent wie bisher.

Ausserdem sollen die Kreditnehmer ihre Hypothekarschuld innert maximal 10 Jahren (bisher 15) auf zwei Drittel des Belehnungswertes amortisieren. Die Regeln treten am 1. Januar 2020 in Kraft.

Renditeliegenschaften sind Immobilien, die von Investoren als Geldanlage gehalten werden; wie etwa Mehrfamilienhäuser.

(AWP)