Im vergangenen Herbst hatte das Parlament das Gesetz über die internationale Zusammenarbeit und Mobilität in der Bildung verabschiedet. Demnach sollen neben der Assoziierung an internationale Förderprogramme gleichwertig auch Schweizer Programme umgesetzt und gefördert werden können. Neue Fördertatbestände werden mit dem revidierten Gesetz nicht geschaffen.

Die Verordnung deckt gemäss einer Mitteilung des Bundesrats vom Freitag die folgenden Beitragsarten ab: vom Bund initiierte nationale Programme, sofern die Schweiz nicht an ein internationales Programm wie zum Beispiel Erasmus+ assoziiert ist, sowie ergänzende Projekte und Aktivitäten mit bildungspolitischem Mehrwert für die Schweiz.

Die Verordnung regelt weiter Stipendien für herausragende Ausbildungen am Collège d'Europe in Brügge (Belgien) und Natolin (Polen) sowie am Europäischen Hochschulinstitut in Florenz sowie Begleitmassnahmen und Beiträge zum Betrieb und zum Unterhalt des Schweizer Hauses in der Cité Internationale Universitaire de Paris.

Die Schweiz gilt seit der Annahme der Masseneinwanderungsinitiative als Drittstaat und etablierte eine Übergangslösung, damit Schweizer Studierende und Berufsleute weiterhin Auslandssemester absolvieren können. Zur Zeit ist Movetia die Agentur für Austausch und Mobilität; sie wird getragen von der Schweizerischen Stiftung für die Förderung von Austausch und Mobilität.

Die Vernehmlassung über die angepasste Verordnung läuft bis am 15. Oktober.

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(AWP)