Ob die Schweiz tatsächlich Amtshilfe leistet, hat die Eidgenössische Steuerverwaltung aber noch nicht entschieden. Tausende Israelis haben im Rahmen eines Amnestie-Programms zuvor nicht gemeldete Konten mit Milliarden-Vermögen im Ausland angegeben, um einer Strafverfolgung zu entgehen.

Eine UBP-Sprecherin sagte am Mittwoch, das Institut gehöre zu den Banken, die eine Anfrage von den Schweizer Steuerbehörden erhalten habe. UBP habe die notwendigen Massnahmen ergriffen, um der Anfrage Folge zu leisten.

Betroffene Banken dürfen Kundendaten nicht direkt an ausländische Behörden übermitteln, sondern nur an das Schweizer Steueramt. In der am Dienstag veröffentlichten Publikation der Schweizer Behörden wurden keine anderen Geldhäuser genannt.

Seitdem die US-Steuerbehörden 2008 Kontodaten zu amerikanischen Kunden der Grossbank UBS verlangten und nach langem Hin und Her auch erhielten, sorgt das Thema immer wieder für Schlagzeilen. Das höchste Schweizer Gericht dürfte in den kommenden Monaten einen Grundsatzentscheid fällen zu einer Anfrage der französischen Behörden, sensible Daten zu UBS-Kunden und deren Konten auszuhändigen. Im Zentrum steht dabei die Frage, ob Frankreich mit hinreichenden Verdacht Informationen anfordert oder ob es sich um einen nach Schweizer Recht verbotenen "Fischzug" handelt.

mk

(AWP)