Alle 120 anwesenden Senatorinnen und Senatoren in Rom stimmten dem Abkommen zu. Die Abgeordnetenkammer hatte das Abkommen bereits am 4. Mai einstimmig gutgeheissen. Es musste jedoch wegen einiger Änderungen nochmals in den Senat, die kleinere der beiden Kammern des italienischen Parlaments. Diese hatte dem Grenzgängerabkommen Anfang Februar schon einmal zugestimmt. Das Schweizer Parlament wiederum hatte die Vereinbarung im März 2022 abgesegnet.

Gemäss dem Abkommen soll die Schweiz künftig 80 Prozent der Quellensteuern behalten, die auf das Einkommen von italienischen Grenzgängern erhoben werden. Die neuen Grenzgänger sollen auch im Wohnsitzstaat ordentlich besteuert werden, und der Wohnsitzstaat soll eine Doppelbesteuerung beseitigen.

Dem Abkommen zufolge gelten als "Grenzgänger" Menschen, die in einem Umkreis von 20 Kilometern zur Grenze wohnen und grundsätzlich täglich an ihren Wohnort zurückkehren. Diese neue Definition gilt für alle Grenzarbeitnehmenden ab dem Inkrafttreten des Abkommens.

Rund 77'000 italienische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer überqueren täglich die Schweizer Grenze in Richtung Kanton Tessin. Der Grossteil von ihnen stammt aus der Lombardei.

(AWP)