Es sei nichts Anrüchiges dabei, eine aus Wertschätzung für harte Arbeit ausgesprochene Einladung anzunehmen, hielt der Verteidiger fest. Der frühere Raiffeisenchef Pierin Vincenz hatte bereits an den Verhandlungstagen im Januar erklärt, dass die Dubai-Reise im Hinblick auf seinen Rücktritt ein "Dankeschön" an langjährige Mitarbeiter gewesen sei.

Weil der Kommunikationsberater die Reisekosten von knapp 20'000 Franken bei Vincenz in Rechnung stellte, der diese Auslagen dann als Geschäftsspesen verbuchte, hat die Staatsanwalt auch den Kommunikationsberater angeklagt. Dieser soll sich der Gehilfenschaft zu Veruntreuung schuldig gemacht haben.

Verteidiger: Mangelhafte Untersuchung

Sein Mandant habe als Eingeladener seinen grössten Kunden, den CEO der drittgrössten Schweizer Bank und national gefeierten "Superbanker", doch nicht fragen müssen, wie dieser die Reise zu bezahlen gedenke, hielt der Verteidiger fest.

Dass die Staatsanwaltschaft vom Kommunikationsberater eine solche Sorgfalt verlange, nicht aber vom damaligen Raiffeisen-Verwaltungsratspräsidenten Johannes Rüegg-Stürm, der Vincenz' Spesen im Vertrauen auf deren Rechtmässigkeit unkontrolliert absegnete, sei absurd.

Es sei zudem unklar, weshalb das Reisebüro die Rechnung für Flug und Hotel nicht an Vincenz, sondern an den Kommunikationsberater geschickt habe und wer bei dessen Agentur von dieser Rechnung überhaupt wusste. Die Staatsanwaltschaft habe es in blinder Überzeugung von der Richtigkeit ihres eigenen, vorgefassten Narrativs unterlassen, weitere und konkretere Abklärungen vorzunehmen, kritisierte der Verteidiger.

Er wies zudem darauf hin, dass sein Mandant auch keinen mehr oder weniger milden Strafbefehl akzeptieren wollte, obwohl er dadurch "nicht an diesem medienträchtigen Prozess" hätte teilnehmen müssen. Er sei von seiner Unschuld überzeugt und wolle einen Freispruch.

(AWP)