Dies Massnahme gelte aber nicht für öffentliche Einrichtungen sowie für die Ausübung sportlicher und kultureller Aktivitäten, teile der Neuenburger Staatsrat am Samstag mit. Neben der Maskenpflicht empfahl er dringend die Arbeit von zu Hause aus sowie das Reisen und die persönlichen Kontakte zu reduzieren.

Das Engagement jeder und jedes einzelnen, ob geimpft oder nicht, sei notwendig, um die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen und die Gefahr für das Gesundheitssystem abzuwenden, betonten die Behörden. Nur wenn diese Anstrengungen unternommen würden, könnten das Jahresende und insbesondere die Weihnachtszeit gelassener angegangen werden.

Der Staatsrat erinnerte daran, dass die Impfung und die Einhaltung der Schutzmassnahmen die wirksamsten Mittel seien, um sich selbst und andere vor dem Virus zu schützen. Er ermutigte erneut alle, die noch nicht geimpft seien, dies zu tun, und die Personen, die für eine Auffrischungsimpfung in Frage kämen, sich so bald wie möglich dafür anzumelden. Personen unter 65 Jahren könnten dies ab Anfang Dezember tun.

Neuenburg traf seine Massnahmen in Absprache mit anderen Westschweizer Kantonen. Am Freitag hatten etwa auch die Kantone Jura, Wallis und Bern die Ausweitung der Maskenpflicht angekündigt.

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(AWP)