Die KdK habe im Leitenden Ausschuss in einer Lagebeurteilung festgestellt, dass die epidemiologische Situation heute in den Regionen unterschiedlich sei. Das Aufrechterhalten von gesamtschweizerischen Regelungen sei daher zunehmend unverhältnismässig und der Realität nicht mehr gerecht geworden, erklärte Würth.

Die Massnahmen müssten deshalb von der konkreten Situation vor Ort ausgehen. Es gelte nun, die Vorteile des Schweizer Föderalismus zu nutzen und Massnahmen dort zu ergreifen, wo sie nötig seien, gezielt angepasst an die regionalen Strukturen.

Der KdK-Präsident stellte fest, dass die Kantone insbesondere durch die Massnahmen des Bundes in Sachen Verbot von Wahleingriffen in den Spitälern, Schulschliessungen, Empfehlungen in Sachen Kitas und Alters- und Pflegeheime eingeschränkt würden.

Zudem seien sie verantwortlich für die Kontrolle des Vollzugs der meisten vom Bundesrat angeordneten Massnahmen. Hier gelte es nun, den örtlichen Situationen angepasste Lösungen zu finden.

Kooperativer Föderalismus

Grundsätzlich gelte das Prinzip der Verhältnismässigkeit. Neben epidemiologischen seien auch wirtschaftliche und soziale Aspekte in die Massnahmengestaltung einzubeziehen. Das funktioniere am besten vor Ort, erklärte der St. Galler CVP-Politiker.

Die Kantone seien grundsätzlich bereit, im Rahmen ihrer verfassungsmässigen Zuständigkeiten Verantwortung zu übernehmen zur weiteren Eindämmung der Covid-19-Pandemie. Im Sinne des kooperativen Föderalismus wollten sie dabei auch weiterhin eng mit dem Bund zusammenarbeiten.

Am Dienstag hatte der Kanton Basel-Landschaft als erster Kanton beschlossen, seine Notlage per Ende Mai auslaufen zu lassen. Nach Angaben von Würth können Kantone kantonale Notrechtsregime in ihren Zuständigkeitsbereichen, die vom Notrecht des Bundes nicht erfasst werden, unabhängig von einem Entscheid des Bundesrats in Kraft setzen und auch wieder beenden.

(AWP)