Störend am heutigen System sei, dass es nicht angemessen auf die Entwicklung der Unterschiede in der finanziellen Leistungsfähigkeit der Kantone reagiere, sagte der scheidende Präsident der Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) und Walliser Staatsrat Jean-Michel Cina (CVP) am Freitag vor den Medien in Bern. Die Ausgleichssumme des Ressourcenausgleichs, dem zentralen Pfeiler des NFA, richte sich auch zu wenig nach dem tatsächlichen Bedarf.

Die Kantonsregierungen schlagen nun vor ab 2020, diese Summe direkt über das Gesetz zu steuern. Bisher legt das Parlament alle vier Jahre die Beiträge von Bund und Kantonen an den NFA fest. Die Summe soll sich neu stärker am tatsächlichen Ausgleichsbedarf orientieren und die Mindestausstattung des ressourcenschwächsten Kantons garantieren.

Dieser soll so viele finanzielle Mittel zur Verfügung haben, dass er am Ende auf 86,5% des schweizerischen Durchschnitts kommt. Heute gilt ein Richtwert von mindestens 85%. Der tatsächlich erreichte Wert liegt momentan aber bei 87,8%. Vom neuen Fixwert aus liesse sich die Ausgleichssumme jährlich zuverlässig berechnen und würde nicht mehr zum Zankapfel.

Eine gesetzlich verankerte Mindestausstattung hat laut der Arbeitsgruppe, die die Vorschläge ausarbeitete, noch einen Vorteil. Er wirkt der Dynamik entgegen, dass dieser Wert jährlich steigt. "Damit ist die grösste Schwachstelle behoben", sagte der Vorsitzende der Arbeitsgruppe, der ehemalige Schwyzer Finanzdirektor Franz Marty.

BUND BLEIBT IN DER PFLICHT

Weiter empfiehlt die KdK, die Einzahlung des Bundes in den Ressourcenausgleich auf 150% - das verfassungsmässige Maximum - anzuheben (heute 147%). Auch dieser Wert soll gesetzlich verankert werden. Würden alle Vorschläge der KdK umgesetzt, dürfte insgesamt weniger Geld in den Ressourcenausgleich fliessen.

Gemäss Projektionen würden einige Nehmerkantone weniger Geld aus dem Topf erhalten. Die Geberkantone und der Bund würden eher entlastet. Zur Abfederung des Wechsels zum neuen System schlägt die KdK eine Übergangsperiode von drei Jahren vor. Dies sei nötig, damit sich die Nehmerkantone darauf einstellen könnten.

Während der Übergangszeit soll die Entlastung des Bundes nach den Vorstellungen der KdK je zur Hälfte für den soziodemografischen Lastenausgleich und für die ressourcenschwachen Kantone verwendet werden. Danach soll die Entlastung allen Kantonen zugute kommen.

"SOLIDARITÄT IST KEINE EINBAHNSTRASSE"

Cina sprach von einem Kompromiss zwischen den Geber- und den Nehmerkantonen: "Beide Partner sind aufeinander zugegangen im Bewusstsein, dass Solidarität keine Einbahnstrasse ist." Im Namen der Geberkantone sagte der Genfer Finanzdirektor Serge Dal Busco (CVP), mit dem Kompromiss habe der Lastenausgleich ein Gleichgewicht wiedergefunden.

Die Bündner Finanzdirektorin Barbara Janom Steiner (BDP) sagte im Namen der Kantone, die Leistungen aus dem Topf erhalten, es sei wichtig gewesen der "Spaltung der Kantone" vorzubeugen und den Ressourcenausgleich langfristig zu sichern. "Dafür waren wir bereit einen Preis zu zahlen."

An der Plenarversammlung vom Freitag haben die Kantonsregierungen die Vorschläge mit deutlichem Mehr abgesegnet, wie es hiess. 21 Kantonsvertreter, unter ihnen diejenigen aller Geberkantone, waren einverstanden. Vier Kantone stimmten dagegen, darunter "ressourcenschwache aus der Westschweiz", wie es hiess. Ein Vertreter enthielt sich der Stimme.

Der Bericht geht nun an den Bundesrat. Die Kantonsregierungen hoffen, dass dieser die Vorschläge zum Anlass nimmt für eine Revision des Bundesgesetzes über den Finanz- und Lastenausgleich.

(AWP)