Aufgrund der gegenwärtigen Dynamik der epidemiologischen Lage sei mit einer weiteren Zunahme der Hospitalisationen und einer steigenden Belastung der Intensivstationen zu rechnen, schreibt die GDK in einer Mitteilung vom Donnerstagabend.

Viele Kantone hätten in diesen Tagen Regelungen zur Verstärkung des Infektionsschutzes beschlossen, weitere Beschlüsse würden folgen. Die Kantone seien entschlossen, ihre Verantwortung wahrzunehmen: Sie riefen den Bundesrat aber auf, seinerseits ebenfalls diejenigen Massnahmen zu ergreifen, die zur Bewältigung der schweizweit problematischen Lage auf Bundesebene notwendig seien.

In Frage kämen etwa eine nationale Ausweitung der Maskenpflicht primär in Innenräumen, vermehrtes Homeoffice, Kapazitätsbeschränkungen oder strengere Anforderungen an Schutzkonzepte. Die Erfahrung aus dem vergangenen Jahr zeige, dass kantonal unterschiedliche Massnahmen bei einer schweizweit ungünstigen Entwicklung in der Bevölkerung auf wenig Verständnis stiessen.

Bundesrat: Klare Ansage in Brief

Der Bundesrat seinerseits hatte am Mittwoch klargemacht, dass er im Moment die Kantone in der Pflicht sieht. Zur Bekräftigung dieser Sichtweise hat er den Kantonen einen Brief geschickt, unterzeichnet von Bundespräsident Guy Parmelin und Bundeskanzler Walter Thurnherr, wie GDK-Sprecher Tobias Bär auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA einen Bericht in den Tamedia-Onlinemedien vom Donnerstag bestätigte.

Der Brief sei Teil des Bundesratsentscheids vom Mittwoch, sagte Parmelins Sprecher Urs Wiedmer auf Anfrage. Laut dem Online-Medienbericht ist er vier Seiten lang und enthält "deutliche Worte an die Kantone mit hohen Ansteckungszahlen". Der Bundesrat ruft die Kantone dazu auf, das Gesundheitssystem auf eine erneut sehr hohe Belastung vorzubereiten.

Die Landesregierung ihrerseits werde erst schweizweite Massnahmen in die Konsultation schicken, wenn die Kantone ihrerseits alle Massnahmen ergriffen hätten und ihre Möglichkeiten erschöpft seien, die negative Entwicklung zu stoppen. Grund dafür seien die grossen regionalen Unterschiede bei den Fallzahlen und Inzidenzen.

Bettenausbau sind Grenzen gesetzt

Die Kantone würden die Intensivkapazitäten für die Behandlung von Covid-19-Patienten nach Möglichkeit erhöhen, wie sie in ihrer Mitteilung vom Donnerstag weiter schreiben. Allerdings seien diesem Ausbau Grenzen gesetzt. Die Zahl der betrieblichen Betten sei in den vergangenen zehn Jahren kontinuierlich erhöht worden. Ein starker kurzfristiger Ausbau wie im Frühling 2020 sei aber nicht mehr möglich. Dies unter anderem, weil das Personal nun schon sehr lange stark beansprucht sei, was zu Abnützungserscheinungen und Absenzen führe.

Neben einer höheren Impfquote und den Schutzmassnahmen seien die Auffrischimpfungen ein wichtiges Mittel, um die Funktionsfähigkeit des Gesundheitswesens zu gewährleisten. Viele Kantone würden noch im laufenden Jahr mit der Auffrischimpfung auch für alle Personen unter 65 Jahren starten können. Sie seien dafür auf eine zeitnahe und klare Empfehlung der Eidgenössischen Impfkommission (Ekif) sowie auf eine ausreichende Anzahl Impfdosen angewiesen.

(AWP)