Die Verlängerung der Gültigkeitsdauer des Genesenen-Zertifikats (mit PCR-Test), der Zugang zum Zertifikat mit Antikörpertest (serologischer Test) und der erleichterte Zugang für Touristinnen und Touristen wurden laut GDK von den Kantonen klar begrüsst.

Mehrere Kantone hätten aber in der Konsultation der Ausstellung von Genesenen-Zertifikaten für Personen mit einem positiven Antikörpertest nur unter der Bedingung zugestimmt, dass die verwendeten Tests gewissen Standards entsprächen. Gefordert wurde verschiedentlich auch die Festlegung von Schwellenwerten - dass das Zertifikat also nur ausgestellt werde, sofern ein minimaler Antikörpertiter bestimmt wurde.

Kantone: Ja, aber...

Die GDK hält dazu fest, dass der Bundesrat nun zumindest entschieden habe, dass die Antikörpertests den WHO-Standards entsprechen, eine CE-Zertifizierung aufweisen müssten. Sie müssten zudem von einem durch Swissmedic zertifizierten Labor durchgeführt werden.

Mehrere Kantone hatten sich in der Konsultation laut GDK mit Verweis auf das Missbrauchspotenzial dagegen ausgesprochen, dass ab Mitte Dezember auch Personen, die sich aus medizinischen Gründen weder impfen noch testen lassen können, ein Zertifikat mit einer Gültigkeitsdauer von 365 Tagen erhalten sollen.

Dass nasale Abstriche künftig nicht mehr zu einem Zertifikat führen und dafür nur noch Antigen-Schnelltests mit einem Nasen-Rachen-Abstrich zugelassen sind, entspreche hingegen dem Willen der Kantone.

(AWP)