Die Kantone hätten sich in der Konsultation zur Änderung des Covid-19-Gesetzes deutlich gegen den entsprechenden Vorschlag des Bundesrates ausgesprochen, teilte die Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK) am Freitag mit. Die schweizweite Überwachung des Infektionsgeschehens würde durch diese Übertragung beeinträchtigt und die "gut eingespielten Abläufe unterbrochen".
Gemäss dem Entwurf des Grundlagenpapiers des Bundesrates zur mittel- und längerfristigen Entwicklung der Covid-19-Epidemie und zum Wechsel in die "normale Lage" ist laut GDK davon auszugehen, dass die Viruszirkulation spätestens in den Herbst-/Wintermonaten wieder zunehmen wird. In den Wintermonaten dürfte ein niederschwelliger Testzugang für die gesamte Bevölkerung und ein möglichst guter Überblick über die Virusaktivität also an Bedeutung gewinnen.
Entscheid unverständlich
"Es ist deshalb nicht nachvollziehbar, dass der Bundesrat den Bund per Januar 2023 aus der Verantwortung für die Teststrategie und die Testkostenfinanzierung entlassen will", schreibt die GDK. Wer sich wann wie testen lassen soll und kann, sei eine Grundsatzfrage der Covid-19-Strategie und die Antwort darauf müsse eine gesamtschweizerische sein, lässt sich GDK-Präsident Lukas Engelberger in der Mitteilung zitieren.
Wenn die Kantone definierten, welche Tests von der öffentlichen Hand übernommen würden, seien regionale und kantonale Unterschiede beim Testangebot unvermeidlich. Dies würde in der Bevölkerung auf Unverständnis stossen und zu einem Test-Tourismus führen.
Kantone wehren sich gegen Zusatzbelastung
Mit der vorgeschlagenen Lösung entfalle auch das eingespielte Abrechnungssystem, stellt die GDK weiter fest. Es müssten völlig neue, kantonal unterschiedliche Abläufe aufgebaut werden. Ausserdem würde die Koordination mit den Laboren und die Kapazitätssicherung massiv erschwert.
Laut GDK würde sich die finanzielle Zusatzbelastung für die Kantone auf mehrere hundert Millionen Franken belaufen. Dabei trügen die Kantone mit der Sicherstellung der Testinfrastruktur bereits einen beträchtlichen logistischen, personellen und finanziellen Aufwand, stellt die GDK fest.
(AWP)