17 bis 22 Millionen Franken entfallen auf den Flughafen Genf und rund 5 Millionen auf Basel-Mülhausen, wie es im am Montag veröffentlichten Bericht der EFK heisst. Das Grenzwachtkorps (GWK) führe die Kontrollen aufgrund von Vereinbarungen durch; eine Entschädigung sei nicht vereinbart worden.
Im Februar 2012 - also vor rund zehn Jahren - wies das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) die Eidgenössische Zollverwaltung (EZV) an, die "Kostenfrage der Flughäfen Genf und Basel" in allfällige neue Vereinbarungsverhandlungen aufzunehmen, wie es im Bericht heisst.
Als dann aber 2013 die EZV die Vereinbarung mit dem Kanton Genf erneuerte, geschah dies nicht. Die Zusatzvereinbarung zum Flughafen Genf, in der der Verzicht auf eine Verrechnung der Kosten für die Leistungen ausdrücklich festgehalten ist, blieb unberührt.
Verstoss gegen Weisung
Die Zollverwaltung habe beim Abschluss der Vereinbarung mit Genf gegen die Weisung des Finanzdepartements verstossen, stellt die EFK nun fest. Ob dies bewusst geschehen oder eine Folge von unklarer Kommunikation sei, lasse sich nachträglich nicht mehr rekonstruieren.
Die EFK empfiehlt dem EFD, für die von der Grenzwache erbrachten Personenkontrollen an den beiden Flughäfen Leistungsvereinbarungen abzuschliessen. "Die Leistungen sollen zu Vollkosten durch die Kantone vergütet werden." Vor der Pandemie waren für die Personenkontrollen in Genf 170 und in Basel 40 Vollzeitstellen nötig.
Das Generalsekretariat des Finanzdepartements erklärte sich einverstanden mit dieser Empfehlung. Es würden Gespräche mit den Kantonsregierungen von Basel und Genf aufgenommen, hiess es in der in den Bericht aufgenommenen Stellungnahme. Eine Verrechnung an die Flughafenbetreiber ist mangels Rechtsgrundlage nicht möglich.
Die Finanzkontrolle ist der Ansicht, dass das Ausbleiben der Weiterverrechnung dem Prinzip der fiskalischen Äquivalenz widerspreche und die Ungleichbehandlung der Kantone fördere. Dass die Polizeihoheit bei den Kantonen liegt, spricht aus Sicht der EFK ebenfalls für eine Verrechnung der GWK-Leistungen.
Anderes Regime in Zürich
Am Flughafen Zürich führt - anders als in Genf und Basel - die Flughafenpolizei die Personenkontrollen durch. 2011 wurde dem Kanton Zürich vom EFD beschieden, dass er dafür keine Entschädigung zugute habe, da die Personenkontrollen Sache des Kantons seien.
Der Bericht der EFK wurde im Sommer 2021 erstellt, während der Zusammenführung von Zoll und Grenzwache im neuen Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG). Die Personenkontrollen an den Flughäfen sind von der laufenden Revision der Zollgesetzgebung nicht betroffen.
(AWP)