Die zwölf Jugendlichen, mehrheitlich Studenten, standen vor Gericht, weil sie im November 2018 illegal Räumlichkeiten der Credit Suisse in Lausanne besetzt haben sollen. Als Tennisspieler verkleidet, hatten sie die Grossbank angeprangert, sich in ihren Kampagnen des positiven Ansehens von Roger Federer zu bedienen und gleichzeitig eine umweltschädliche Investitionspolitik verfolgen.

In erster Instanz vor dem Bezirksgericht Lausanne waren die Aktivisten überraschend freigesprochen worden. Der Gerichtspräsident und Einzelrichter Philippe Colelough war der Auffassung, dass die Aktivisten aus Gründen eines "rechtfertigenden Notstandes" gehandelt hätten. Er befand, dass ihr Vorgehen angesichts der Klimakatastrophe "notwendig und angemessen" gewesen sei.

Das am 13. Januar gefällte Urteil fand ein überwältigendes Echo: Es war das erste in der Schweiz und eines der wenigen in der Welt, das einen Notstand in Bezug auf die Klimaerwärmung anerkannte.

Die Waadtländer Staatsanwaltschaft legte jedoch Rekurs ein, da sie der Ansicht war, dass der Notstand in diesem Fall nicht gegeben sei.

Beide Seiten haben bereits angedeutet, dass sie die Angelegenheit je nach Urteil des Berufungsgerichts an das Bundesgericht weiterziehen werden.

(AWP)