Geklagt hatten drei deutsche Nichtregierungsorganisationen. Sie sind der Ansicht, dass die gesundheitlichen Risiken nicht ausreichend bewertet worden sind. Grundlage für die Zulassung der Gen-Sojabohne war eine Einschätzung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit: Diese hatte festgestellt, dass die Monsanto-Sojabohne die Gesundheit von Menschen und Tieren oder die Umwelt nicht mehr gefährde als eine herkömmliche Sojabohne.

Den Organisationen sei es nicht gelungen, Zweifel an dieser Feststellung zu wecken, entschied das EU-Gericht. (Az. T-177/13)/cko/DP/stb

(AWP)