Als Notmassnahme hatte er im März ein Betreibungsverbot verhängt und die Zivil- und Verwaltungsverfahren gestoppt. Diese Massnahmen laufen eine Woche nach Ostern aus und werden nicht verlängert, wie der Bundesrat am Donnerstag mitteilte. Der Fristenstillstand im Betreibungswesen sei langfristig kein geeignetes Instrument, um den gegenwärtigen wirtschaftlichen Schwierigkeiten zu begegnen. Auch die verbürgten Überbrückungskredite können nach Einschätzung des Bundesrats nicht alle coronabedingten Konkurse verhindern.

Konkurswelle verhindern

Er erwägt daher, das Kapitalschutzrecht sowie das Sanierungs- und Stundungsrecht anzupassen, um die Schweiz vor unnötigen Konkursen zu bewahren. Eine Konkurswelle würde die Konjunktur gemäss den jüngsten Prognosen nachhaltig beeinträchtigen und eine Erholung der Wirtschaft stark verzögern.

Der Bundesrat hat das Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) beauftragt, bis nächste Woche geeignete Massnahmen vorzuschlagen. Geprüft wird unter anderem eine vorübergehende Regelung, wonach Unternehmen bei drohender coronabedingter Überschuldung mit der Konkursanmeldung zuwarten können. Voraussetzung ist, dass Aussicht besteht, eine Überschuldung nach der Krise zu beheben. Heute muss der Verwaltungsrat eine drohende Überschuldung sofort dem Richter melden.

Spielraum sieht der Bundesrat auch im Nachlassrecht. Für KMU, die allein wegen der Coronapandemie in finanzielle Nöte geraten sind, will er zudem eine befristete Stundung einführen. Diese Massnahmen sollen den Unternehmen Zeit verschaffen, um ihr Geschäft zu reorganisieren und Sanierungsmassnahmen umzusetzen, wie der Bundesrat schreibt.

Keine Notstundung

Die Notstundung will der Bundesrat jedoch nicht zur Anwendung bringen. Diese ist im Schulbetreibungs- und Konkursrecht vorgesehen für "ausserordentliche Verhältnisse, insbesondere im Falle einer andauernden wirtschaftlichen Krise". Sie würde den Schuldnern die Möglichkeit geben, eine Stundung von bis zu sechs Monaten zu verlangen.

Das Bundesamt für Justiz hat zu diesen Vorschlägen bereits eine öffentliche Konsultation durchgeführt. In den rund hundert Stellungnahmen wurde die Stossrichtung mehrheitlich unterstützt, wie der Bundesrat schreibt.

Für Zivilverfahren werden zur Entlastung der Gerichte vorübergehende Spezialregelungen geprüft. Von den Gerichten wurde angeregt, den Einsatz von Video- oder Telefonkonferenzen zu ermöglichen, wie dies in Verwaltungsverfahren bereits möglich ist.

(AWP)