In Bezug auf die vom Bundesrat vorgeschlagene Förderung von Online-Medien bestehe weiterhin Klärungsbedarf, befand eine Mehrheit der Kommission für Verkehr und Fernmeldewesens des Nationalrates (KVF-N).

Die Kommission beriet am Dienstag erneut das Massnahmenpaket zugunsten der Medien. Bereits in der Herbstession hatte sie ihrem Rat beantragt, die Vorlage zur Medienförderung aufzuteilen, so dass die Förderung der Online-Medien vertieft diskutiert werden könne. Die indirekte Presseförderung wollte die Kommission ohne Verzögerung ausbauen.

Der Nationalrat sprach sich allerdings gegen diese Vorgehen aus und wies den Entwurf zurück an die Kommission.

Die Kommission verlangt nun vom Bakom, dass in einem Bericht die Voraussetzungen für eine Beitragsberechtigung präziser umschrieben werden. Ausserdem sollen mehrere Varianten zur Förderungen geprüft werden, wie Steuererleichterungen oder Unterstützung von Startups.

Diese weiteren Abklärungen werden Zeit in Anspruch nehmen. Deshalb empfiehlt die Kommission mit 14 zu 11 Stimmen, dass eine Bestimmung aus der Vorlage ausgegliedert wird. So soll der Nationalrat bereits in der Wintersession darüber beraten, ob einfache Gesellschaften von der Unternehmensabgabe für Radio und Fernsehen ausgenommen werden sollen.

Die Kommission hat zudem einstimmig eine Motion beschlossen, die verlangt, dass die Verbreitung von DAB+ finanziell stärker vom Bund unterstützt wird. Davon profitieren sollen die Radiosender, die von der Covid-19-Krise ebenfalls stark betroffen seien, aber bisher nicht von staatlicher Unterstützung hätten profitieren können.

Von der SRG hat sich die Kommission über die Untersuchung der Fälle von sexueller Belästigung und Mobbing beim Westschweizer Radio und Fernsehen RTS informieren lassen.

Der Bundesrat will mit dem Massnahmenpaket zugunsten der Medien Zeitungen, Radio- und Fernseh-Stationen sowie Nachrichtenagenturen künftig stärker unterstützen. Für die indirekte Presseförderung sollen neu 50 statt 30 Millionen Franken zur Verfügung stehen. Onlinemedien sollen pro Jahr 30 Millionen Franken erhalten.

(AWP)