Das Bundesgericht hat die Beschwerde von fünf Firmen und deren wirtschaftlich Berechtigtem abgewiesen. Der Berechtigte wird in der Schweiz nicht beschuldigt. Gegen ihn wurde in den Vereinigten Staaten aber eine Zivilklage eingereicht.

Ins Blickfeld der Genfer Staatsanwaltschaft gelangten die Konten aufgrund von Meldungen von Banken bei der Meldestelle für Geldwäscherei (MROS).

Der venezolanische Erdölkonzern PDVSA hatte im Februar 2018 in der Schweiz eine Strafanzeige eingereicht. Die Genfer Staatsanwaltschaft leitete daraufhin gegen verschiedene Personen eine Untersuchung ein.

Unter den Verdächtigen befinden sich zwei leitende Angestellte der Firmengruppe Helsinge. Gegen sie wird wegen Bestechung fremder Amtsträger, Geldwäscherei und unbefugter Datenbeschaffung ermittelt.

Es wird ihnen vorgeworfen, Mitarbeiter des Konzerns PDVSA bestochen zu haben, um an die Daten des Konzerns zu gelangen. Diese sollen mit Hilfe des Unternehmens Helsinge auf einem Server in Miami USA zugänglich gemacht worden sein. Die Informationen sollen später genutzt oder verkauft worden sein. (Urteil 1B_180/2019 vom 11.09.2019)

(AWP)