Im Kanton St. Gallen funktioniert das System eher schlecht, weil die Meldungen der Krankenversicherer teilweise ausbleiben. Wer im Kanton St. Gallen auf der schwarzen Liste für die säumigen Zahlerinnen und Zahlern von Krankenkassenprämien landet, erhält nur noch in Notfällen medizinische Leistungen. Dadurch soll der Druck auf diejenigen Leute erhöht werden, die ihre Prämien zahlen könnten - dies aber aus irgendwelchen Gründen unterlassen.

Die Verweigerung von Leistungen löst allerdings immer wieder Kritik aus. Die "SonntagsZeitung" schilderte zuletzt den Fall eines an HIV erkrankten Mannes, dem die Krankenkasse die benötigten Medikamente nicht mehr bezahlt habe, nachdem er auf der schwarzen Liste gelandet sei.

Graubünden steigt aus

Es gibt inzwischen neun Kantone, die solche Listen führen. AndereIm Kanton St. Gallen funktioniert das System eher schlecht, weil die Meldungen der Krankenversicherer teilweise ausbleiben., wie etwa Zürich, haben explizit darauf verzichtet. Als Pionier gilt der Kanton Thurgau. Im Kanton St. Gallen wurde das Druckmittel 2015 nach einer vom Kantonsrat überwiesenen Motion der Fraktionen von FDP und SVP eingeführt. Seit 2014 gibt es das System in Graubünden.

Nun hat die Bündner Regierung angekündigt, dass sie die Liste wieder abschaffen will. Die bisherigen Erfahrungen hätten gezeigt, dass die Wirkung beschränkt sei, erklärte Gesundheitsdirektor Christian Rathgeb (FDP) Mitte April in der Fragestunde des Grossen Rats.

Die Mehrheit der Krankenversicherer unterlasse eine Meldung an die Sozialversicherungsanstalt. Dies führe dazu, dass säumige Prämienzahler nicht auf der Liste landeten. Damit entstehe eine Ungleichbehandlung, sagte er.

Kurze St. Galler Liste

Ähnliche Erfahrungen macht auch der Kanton St. Gallen. Ein Teil der Krankenversicherer halte das Prozedere nicht ein, erklärte Peter Altherr, Leiter des Amtes für Gesundheitsversorgung, gegenüber der Nachrichtenagentur sda.

Die Krankenkassen müssten der Sozialversicherungsanstalt des Kantons St. Gallen (SVA) säumige Zahler melden, bevor sie im Betreibungsverfahren ein Fortsetzungsbegehren stellen. Die SVA überprüft danach, ob es sich dabei um jemanden handelt, der Sozialhilfe oder Ergänzungsleistungen bezieht oder jünger ist als 18 Jahre. Diese Personen sind von einer Aufnahme auf die schwarze Liste ausgenommen.

Dass dieses Meldesystem eher schlecht funktioniere, zeige die Zahl der Personen auf der Liste, sagte Altherr. Aufgeführt seien rund 1200 Personen. Im Kanton Thurgau, mit etwa der Hälfte der Bevölkerung, seien es hingegen mehrere tausend Namen.

Dort funktioniert das System allerdings anders. Eine Meldung für die Liste ist mit einer Beratungspflicht verknüpft. Dabei wird abgeklärt, was die Gründe für die Ausstände sind. Das System funktioniert damit auch als Frühwarnsystem für Personen, die in die Sozialhilfe abrutschen könnten.

Wirkung kaum messbar

Im Kanton St. Gallen gibt es keine solche Beratungspflicht der politischen Gemeinden. Die Liste diene vor allem zur Abschreckung, so der Leiter des Amtes für Gesundheitsversorgung.

Die Wirkung lasse sich nur schwer messen. Die Konferenz der Gesundheitsdirektoren (GDK) habe die Forderungen nach Verlustscheinen von nicht-bezahlten Krankenkassenprämien in den Kantonen miteinander verglichen. Dabei habe sich aber kein einheitliches Bild gezeigt, etwa dass Kantone mit schwarzen Listen tiefere Ausstände hätten.

Bevor die schwarze Liste im Kanton St. Gallen eingeführt wurde, waren die Kosten dafür ein Diskussionsthema. Schliesslich fand sich eine Lösung mit der SVA. Der jährliche finanzielle Aufwand liegt nun bei 275'000 Franken.

(AWP)