Bern (awp/sda) - In der Europapolitik sind am Freitag Nägel mit Köpfen gemacht worden. Das Parlament verabschiedete die Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative, worauf der Bundesrat das Kroatien-Protokoll ratifizierte. Die AUNS ihrerseits beschloss eine Kündigungsinitiative.

"Das Freizügigkeitsabkommen muss weg", heisst es in einer Mitteilung, die die Aktion für eine unabhängige und neutrale Schweiz (AUNS) nach der Schlussabstimmung der eidgenössischen Räte verschickte. Im Nationalrat hatte SVP-Fraktionschef Adrian Amstutz keinen Zweifel daran gelassen, dass sie mit der Unterstützung der SVP rechnen darf.

Er sprach von Kapitulation vor der EU und Landesverrat. Die Umsetzung der Initiative ohne Kontingente und Inländervorrang stelle einen nie dagewesenen Verfassungsbruch dar. Die vom Parlament beschlossene Lösung sieht eine Vorzugsbehandlung für gemeldete Stellensuchende vor. Diese bekommen vorab Zugriff auf Stelleninserate und werden von den Behörden an Arbeitgeber vermittelt. Die Firmen müssen geeignete Kandidaten zu einem Gespräch einladen.

"HORIZON 2020" ALS MOTOR

Auch die CVP zeigte sich unzufrieden mit dieser Lösung. Die Fraktion enthielt sich in der Schlussabstimmung aber der Stimme, um "Horizon 2020" nicht zu gefährden. Die Aussicht, an der europäischen Forschungszusammenarbeit teilnehmen zu können, hatte sich letztlich als Motor der Umsetzungsarbeit erwiesen. Ohne "Horizon 2020" hätte sich möglicherweise auch die FDP nicht auf die Lösung eingelassen, mit der der Auftrag der Zuwanderungsinitiative höchstens mangelhaft umgesetzt wird.

So aber sah sich der Bundesrat unmittelbar nach der Schlussabstimmung in der Lage, jenes Zusatzprotokoll zum Freizügigkeitsabkommen zu ratifizieren, mit dem die Personenfreizügigkeit auf Kroatien ausgedehnt wird. Unterzeichnet hatte er das Dokument schon im März.

Die Ratifikation knüpfte das Parlament aber an eine Bedingung: Mit der EU muss eine Regelung zur Steuerung der Zuwanderung bestehen, die mit der schweizerischen Rechtsordnung vereinbar ist. Brüssel reagierte am Freitag prompt: Das Gesetz gehe in die "richtige Richtung", erklärte ein Sprecher der EU-Kommission. Eine abschliessende Beurteilung soll in den nächsten Tagen folgen.

BEDINGUNGEN ERFÜLLT

Der Bundesrat wartete diese Analyse nicht ab. Er sei zum Schluss gekommen, dass die Bedingungen zur Ratifikation des Kroatien-Protokolls erfüllt seien, erklärte er. Die EU ihrerseits hat das Abkommen schon im November ratifiziert. Damit gilt die Personenfreizügigkeit ab 1. Januar 2017 auch für Bürgerinnen und Bürger Kroatiens. In den zehn Jahren nach Inkrafttreten kann diese unter Umständen noch eingeschränkt werden.

Schweizer Forschende hingegen haben schon jetzt Grund zur Freude. In einem Übergangsabkommen mit der EU hatte der Bundesrat Ende 2014 das Dossier "Horizon 2020" politisch mit dem Kroatien-Protokoll verknüpft. Nun, da dieses ratifiziert werden kann, wird die Schweiz ab Anfang 2017 voll assoziiertes Mitglied der europäischen Forschungszusammenarbeit. Damit können sich Schweizer Forschende wieder vollumfänglich Forschungsprojekten beteiligen, die von dem Programm finanziert werden.

KEIN ENDE IN SICHT

Fraglich ist, ob trotz dieser bedeutenden Entscheide nun Ruhe in der Europapolitik einkehrt. Die Ankündigungen von AUNS und SVP lassen das Gegenteil vermuten. Zudem drängt die EU nach wie vor auf verbindliche Regeln für die Rechtsübernahme oder die Streitbeilegung. Ein institutionelles Abkommen gilt in der Schweiz derzeit als nicht mehrheitsfähig, ist aber die Bedingung der EU für weitere Marktzugangsabkommen.

Und schliesslich ist die Initiative "Raus aus der Sackgasse" (RASA-Initiative) beim Bundesrat hängig. Diese will den Zuwanderungsartikel wieder aus der Verfassung tilgen. Der Bundesrat hingegen will mit einem Gegenvorschlag Gesetz und Verfassung wieder zur Deckung bringen.

Darüber hat er am Freitag eine erste Aussprache geführt. Ob der Zuwanderungsartikel angepasst oder die Bilateralen in der Verfassung verankert werden sollen, entscheidet er möglicherweise kommenden Mittwoch. Damit sind die Entscheide vom Freitag lediglich ein Zwischenschritt - wenn auch ein bedeutsamer.

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(AWP)