Bisher waren nur die kantonsärztlichen Dienste und die behandelnden Ärzte in der Lage, einer positiv getesteten Person den Code auszuhändigen. Sobald dieser in der SwissCovid App eingeben wird, werden andere Nutzer der App über eine mögliche Ansteckung gewarnt, sollten sie sich während mehr als 15 Minuten in der Nähe der infizierten Personen aufgehalten haben.

Der Bundesrat passte an seiner Sitzung vom Mittwoch die entsprechende Verordnung über das Proximity-Tracing-System an, wie das Bundesamt für Gesundheit (BAG) mitteilte. Mit der Ausweitung des Kreises von Personen, die Zugriff auf das System haben, könnten die Codes schneller zu den positiv getesteten Personen gelangen. Gleichzeitig würden die Kantonsärzte und -ärztinnen entlastet.

Vor allem die Laboratorien könnten damit in Zukunft einen wichtigen Beitrag zur Beschleunigung des Prozesses und der Steigerung der Wirksamkeit der SwissCovid App leisten, hiess es weiter. In Testzentren und Apotheken, die Schnelltests durchführen, könnten die Mitarbeiterinnen den infizierten Personen den Code auch direkt mitgeben.

Mit der Anpassung der Verordnung werde ausserdem die Voraussetzung für einen vollautomatisierten Prozess rund um den Covid-Code geschaffen. Dabei werden Covidcodes automatisch generiert und an die positiv getesteten Nutzerinnen und Nutzer der App herausgegeben. Diese Lösung stehe allen Gesundheitseinrichtungen offen, die Zugriff auf das Codeverwaltungssystem haben. Der Datenschutz bleibe dabei gewährleistet.

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(AWP)