Weil die Hälfte aller Fälle ohne Symptome verläuft, sollen mit der angepassten Teststrategie mehr Ansteckungen entdeckt werden, wie Gesundheitsminister Alain Berset am Mittwoch vor den Bundeshausmedien sagte. An Schulen, in Hotels, an Arbeitsplätzen - überall müsse mehr getestet werden. Der Bund übernimmt die Kosten.

Die epidemiologische Situation verbessere sich zu langsam und die Ausbreitung der neuen Virusvarianten sei Anlass zu Sorge, begründete Berset die Empfehlung für Massentests. Die neue Teststrategie war in der Vernehmlassung von den Kantonen begrüsst worden, einige bezeichneten den Schritt als überfällig.

Reagiert hat der Bundesrat zudem auf die Kritik an der Kontaktquarantäne. Gemäss der bisherigen Regel muss eine Person nach dem letzten Kontakt mit einer infizierten Person in eine zehntägige Quarantäne. Diese kann nun mit einem negativen Testresultat ab dem siebten Tag beendet werden. Die Testkosten muss die Person selber tragen.

Einreise nur noch mit Test

Für die Einreise in die Schweiz braucht es ab dem 8. Februar einen negativen Test. Dieser darf nicht älter als 72 Stunden sein. Die Grenzgänger sind von dieser Regelung ausgenommen. Einreisende aus Staaten mit einem erhöhten Ansteckungsrisiko müssen sich in Quarantäne begeben. Es gelten die gleichen Regeln wie bei der Kontaktquarantäne.

Die Liste der Risikoländer bleibt unverändert. Ab dem 1. Februar kommen jene 15 Länder und Regionen zusätzlich auf die Liste, die bereits vor Wochenfrist kommuniziert worden sind. Es sind dies namentlich Spanien, Portugal und Israel sowie einige Regionen in den Nachbarländern Deutschland, Österreich, Frankreich und Italien.

Der Bundesrat will zudem die Wirtschaftshilfen wegen der Coronavirus-Pandemie erneut aufstockten. Er beantragt im Parlament, die Gelder für Härtefälle auf fünf Milliarden Franken zu verdoppeln. Weiter will die Regierung für Arbeitslose die Taggeldbezugsdauer ab März um drei Monate verlängern.

Nochmals sechs Milliarden für Kurzarbeit

Kulturschaffende sollen rückwirkend auf den 1. November 2020 Ausfallentschädigungen erhalten. Ausserdem soll der Bund die Kosten der Arbeitslosenversicherung für die ausbezahlten Kurzarbeitsentschädigungen auch 2021 übernehmen. Die Kosten schätzt der Bundesrat auf sechs Milliarden Franken.

Weiter kann ab dem 1. Februar mit einer Busse in Höhe von 50 bis 200 Franken bestraft werden, wer gegen Massnahmen zur Eindämmung des Coronavirus verstösst.

Von Parteien, Verbänden und Organisationen gab es breite Zustimmung zu den Massnahmen, vor allem für die Ausweitung der Tests, die Änderung der Quarantäne-Bestimmungen und die Verdoppelung der Härtefälle-Unterstützung.

Schulen sollen offen bleiben

In einem Schulhaus in der Stadt St. Gallen wurde das mutierte Coronavirus aus Südafrika bei zwei Lehrpersonen sowie zwei Schülerinnen und Schülern festgestellt. Das Kantonsarztamt schickte zwei Klassen in Quarantäne. Weiter sollen nun in den nächsten Tagen alle Personen des Schulhauses mit einem PCR-Spucktest untersucht werden.

Von Schulschliessungen oder einheitlichen Vorschriften aus nationaler Ebene sieht der Bundesrat jedoch ab. Man habe die Situation an den Schulen grundsätzlich im Griff, so Berset vor den Medien. Die Kantone können laut dem Bundesamt für Gesundheit (BAG) gezielter Massnahmen ergreifen.

Weniger Fälle - mehr Mutationen

Die bestätigten Ansteckungen mit mutierten Coronaviren stiegen auf über 1400. Das BAG meldete am Mittwoch 1401 Fälle, 275 mehr als am Vortag. 613 Fälle konnten der britischen Variante zugeordnet werden, 34 der südafrikanischen. In 754 Fällen war keine Zuordnung zu einer der beiden Varianten möglich.

In der Schweiz und in Liechtenstein wurden dem BAG am Mittwoch innerhalb von 24 Stunden 2222 neue Coronavirus-Ansteckungen gemeldet. Gleichzeitig registrierte die Behörde 58 neue Todesfälle und 85 Spitaleintritte. 8545 Personen sind bisher an oder mit Covid-19 gestorben.

(AWP)