Nach dem knappen Eintretensvotum in Nationalrat hat dessen vorberatende Kommission das Geschäftsmietegesetz in der Gesamtabstimmung mit 13 zu 11 Stimmen abgelehnt, wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten. Die Kommission hatte sich bereits dagegen ausgesprochen, auf die Vorlage einzutreten, unterlag Ende Oktober im Plenum aber mit ihrem Antrag knapp - mit 91 zu 89 Stimmen bei 4 Enthaltungen.

In der Wintersession gelangt die Vorlage erneut an die grosse Kammer. Vor der Gesamtabstimmung wird sie sich mit verschiedenen Änderungsvorschlägen der Kommission befassen.

So schlägt die RK-N ihrem Rat vor, den Mieterinnen und Mietern nicht 60, sondern nur 50 Prozent der geschuldeten Miete zu erlassen. Das Gesetz soll keine Anwendung finden, wenn die Parteien bereits eine Lösung gefunden haben oder wenn der vereinbarte Mietzins stillschweigend bezahlt worden ist.

Widersprüchliche Signale

Gleichzeitig will die Kommission den Geltungsbereich des Gesetzes ausweiten. Der Bundesrat hatte vorgeschlagen, den Mieterlass auf die Zeit vom 17. März bis 21. Juni 2020 zu beschränken. Laut der Kommission soll das Gesetz auch für die Zeit der nachfolgend ergangenen Massnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus anwendbar sein. Zudem soll die Regelung auch dann gelten, wenn die Beeinträchtigung nicht durch Massnahmen des Bundes, sondern auch durch solche der Kantone oder der Gemeinden verursacht wurde.

Wirtschaftliche Notlagen, die durch das Gesetz verursacht werden könnten, sollen vom Bund entschädigt werden. Diese Entschädigungen sollen neu nicht nur für die Vermieter und Verpächter, sondern auch für die Mietparteien vorgesehen sein.

Diverse Minderheiten sehen zu den einzelnen Bestimmungen jeweils abweichende Lösungen vor. Eine Minderheit empfiehlt das Gesetz in der Gesamtabstimmung dem Rat auch zur Annahme. Es ist vorgesehen, dass beide Räte noch in der Wintersession einen endgültigen Beschluss über das Gesetz fassen.

Schwierige Ausgangslage

Grundsätzlich gegen eine Einmischung des Staats und in bestehende vertragliche Rechte sind die Fraktionen von SVP und FDP. Die Mitte-Fraktion ist gespalten, die Grünliberalen zumindest skeptisch. SP und Grüne bezeichnen das Gesetz dagegen als überlebenswichtig für zahlreiche Unternehmen - insbesondere in der Gastronomie.

Der Bundesrat ist gegen die Vorlage und verweist auf einen kürzlich erschienenen Bericht, wonach derzeit wenige Hinweise für umfassende Schwierigkeiten bei Geschäftsmietern bestehen.

(AWP)