Dieser nationale und vertraglich vereinbarte oder gesetzlich angeordneter Aufschub von Zwangsräumungen wegen Mietrückständen soll bis Ende 2021 gelten, wie der MV am Freitag in einer Mitteilung schreibt. Zudem soll der Bundesrat die Zahlungsfrist, die bei einer Kündigung wegen Mietrückständen gilt, von 30 auf 90 Tage verlängern. Damit soll verhindert werden, dass die Menschen in der Schweiz wegen der finanziellen Folgen der Corona-Pandemie ihre Wohnungen verlieren.

Zudem fordert der Mieterinnen- und Mieterverband, dass Geschäftsmieter, die wegen der Corona-Massnahmen ihr Lokal schliessen mussten, besser vor einer Kündigung geschützt sind. Vielen Unternehmen falle es schwer, wegen der hohen Fixkosten ihre Miete zu zahlen, schreibt der MV.

Für die anderen Unternehmen, deren Geschäft zwar nicht geschlossen wurde, die aber wegen der Massnahmen ebenfalls von finanziellen Einbussen betroffen sind, brauche es eine Verlängerung der Zahlungsfrist, fordert der Mieterinnen- und Mieterverband.

(AWP)