Der MV fordert das Parlament in einer Resolution auf, den betroffenen Geschäftsmieterinnen und -mietern mit dem Geschäftsmietegesetz eine einfache Lösung zur Senkung ihrer Miete zu ermöglichen. Damit solle eine Klagewelle vor Gericht verhindert werden, heisst es in einer Mitteilung des Mieterverbandes vom Samstag.

Falls keine Lösung gefunden werde, beauftrage die Delegiertenversammlung den Vorstand, die verschiedenen Optionen und möglichen Allianzen zu prüfen. Darüber hinaus müssten Bund und Kantone eine angemessene finanzielle Unterstützung für die Zeit ohne Schliessung, aber mit strengen Einschränkungen, verhängt durch die Behörden, beschliessen.

Rechtlich gesehen sei die Position des MV klar, heisst es weiter: "Geschäftsmieten sind während der Schliessung nicht oder nur in reduziertem Umfang fällig, da die Schliessung ein vertragliches Ungleichgewicht der Leistungen bewirkt." Diese Haltung werde von einem Gutachten ausgewiesener Fachleute gestützt.

Das geplante Bundesgesetz über den Miet- und den Pachtzins während Betriebsschliessungen und Einschränkungen zur Bekämpfung des Coronavirus, das Covid-19-Geschäftsmietegesetz, ist als dringliches befristetes Bundesgesetz konzipiert. Als Verfassungsgrundlage soll Artikel 100 der Bundesverfassung über die Konjunkturpolitik dienen.

Die Adressaten des Gesetzes sind gemäss einer Mitteilung des Bundesrates die Mietparteien von Betrieben und öffentlichen Einrichtungen, die aufgrund von Artikel 6 der COVID-19-Verordnung 2 geschlossen wurden oder von Gesundheitseinrichtungen, die aufgrund der gleichen Verordnung ihre Tätigkeiten reduzieren mussten.

(AWP)