Bern (awp/sda) - Die Schweizer Milchbranche trifft Vorkehrungen für den Wegfall staatlicher Exportsubventionen nach dem "Schoggigesetz". Als Nachfolgelösung will sie einen neuen Branchenfonds einführen. Finanziert werden soll dieser durch den Einzug der Milchzulage, welche der Bund den Milchproduzenten ab 2019 auszahlen will.

Dies teilte die Branchenorganisation Milch (BO Milch) am Montag mit. Mit den Ausfuhrbeiträgen nach "Schoggigesetz" werden heute verarbeitete Nahrungsmittel, welche Milch- oder Getreideprodukte enthalten, für den Export verbilligt. Die Beiträge fliessen also an die Nahrungsmittelindustrie, etwa an Hersteller von Schweizer Milchschokolade.

In den kommenden zwei Jahren werden diese Hersteller weiterhin auf diese Art vom Bund unterstützt. Für 2017 stehen dafür erneut rund 95 Millionen Franken zur Verfügung.

Wettbewerbsfeindlich

Diese Massnahme gilt im internationalen Handelsrecht jedoch als wettbewerbsfeindliche Exportsubvention. Die Welthandelsorganisation WTO, bei der die Schweiz Mitglied ist, verlangt deshalb eine Abschaffung dieser Beiträge bis Ende 2020. Dies wurde an der 10. WTO-Ministerkonferenz im Dezember 2015 entschieden.

Um die frei werdenden Mittel der Landwirtschaft auf anderem Weg zukommen zu lassen, beabsichtigt der Bundesrat, auf den 1. Januar 2019 das bestehende "Schoggigesetz" mit einer neuen allgemeinen Zulage an die Milch- und Getreideproduzenten zu ersetzen. Diese soll direkt an die Bauern ausbezahlt werden. Die Vorlage ist derzeit in der Vernehmlassung.

WTO-konforme Lösung

Diese Mittel will die Milchbranche künftig einsammeln. Konkret soll bei den industriellen Milchverarbeitern ein Abzug in Rappen pro Kilogramm auf alle nicht verkäste Verkehrsmilch erfolgen. Der Abzug entspreche maximal der Höhe der in Diskussion stehenden neuen Milchzulage des Bundes, heisst es in der Medienmitteilung.

80 Prozent dieser Mittel sollen anschliessend in den neuen Fonds "Rohstoffverbilligung Nahrungsmittelindustrie" fliessen. Und von dort soll das Geld an die Exporteure von verarbeiteten Lebensmitteln mit Schweizer Milchbestandteilen gehen - also an genau dieselben Produzenten, denen heute das "Schoggigesetz" zugutekommt.

"Diese Lösung ist WTO-konform", sagte BO-Milch-Vizepräsident Ruedi Bigler auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda. Es handle sich um eine privatrechtliche Abmachung zwischen den Milchverarbeitern und den Lebensmittelproduzenten; die staatlichen Mittel würden nicht mehr direkt an die exportierende Nahrungsmittelindustrie gezahlt.

Arbeitsplätze sichern

Damit hätten die Produzenten einen Anreiz, weiterhin Schweizer Rohstoffe zur Herstellung ihrer Produkte zu verwenden, so Bigler. Dies helfe auch, Arbeitsplätze in der Schweiz zu halten - sowohl in der Milch- als auch in der Nahrungsmittelindustrie.

20 Prozent der Abgaben, welche die Milchverarbeiter künftig zahlen sollen, ist für einen zweiten Fonds vorgesehen. Dieser "Regulierung"-Fonds ist als Unterstützung der Butterproduktion gedacht. Er soll bei saisonalen Überschüssen Exporte von Produkten mit einem Milchfettanteil ab 25 Prozent zum Zug kommen.

Die beiden neuen Reglemente will der BO-Milch-Vorstand den Delegierten der Branchenorganisation an ihrer Versammlung vom 27. April 2017 vorlegen und sie darüber entscheiden lassen.

"Zweckentfremdung"

Der geplante "Butterfonds" sorgte am Montag für Kritik. Dies sei eine Zweckentfremdung von Bundesmitteln, kritisierten die Verbände der Schweizer Schokolade-, Dauerbackwaren- und Zuckerwarenindustrie. Ziel der Bundesbeiträge sei ein Ausgleich des heutigen Kosten-Handicaps der Exporteure von typischen Schweizer Produkten.

Wer beispielsweise Schweizer Schokolade oder Biskuits exportiere, bezahle derzeit wegen dem Agrargrenzschutz für Rohstoffe wie Milchpulver oder Butter in der Schweiz zwei- bis dreimal so hohe Preise wie die Konkurrenten im Ausland, schreiben Biscosuisse und Chocosuisse. Ein freier Zugang zu ausländischen Rohstoffen für Schweizer Exportprodukte werde damit nötiger denn je.

(AWP)