Im Vergleich mit praktisch allen ausländischen Rechtsordnungen ergäben sich für die schweizerischen KMU starke Beschränkungen beim Zugang zu gesicherter Fremdfinanzierung, heisst es in einer Mitteilung des Staatssekretariats für Wirtschaft (Seco), das die Studie zusammen mit dem Bundesamt für Justiz (BJ) in Auftrag gegeben hat.

Im derzeitigen schweizerischen Mobiliarsicherungsrecht, das noch weitgehend auf dem Stand von 1907 sei, könnten nämlich mobile Produktionsmittel wie Maschinen, Fahrzeuge, Rohmaterialien, Lagerbestände oder andere bewegliche Güter kaum zur Besicherung von Forderungen oder Krediten genutzt werden.

Mit einer Rechtsreform würden die schweizerischen KMU innovativer und international konkurrenzfähiger werden. Das weitaus grösste Potenzial sehen die Autoren der Studie in der Absicherung von Forderungen innerhalb von Lieferantenketten.

(AWP)