Ob dies nötig ist, war im Rat heftig umstritten. Die Befürworter von Initiative und/oder Gegenvorschlag wollen damit sicherstellen, dass der automatische Informationsaustausch im Inland auch in Zukunft nicht eingeführt werden kann. Die Gegner wollen sich ebendiesen Schritt, oder zumindest eine Lockerung des Bankgeheimnisses, offenhalten. Eine Weiterentwicklung des Gesetzes werde sonst verunmöglicht.

Das Bankkundengeheimnis sei in Wahrheit ein "Steuerhinterziehungsgeheimnis", kritisierten die Gegner, es nütze nur Betrügern und Kriminellen, der ehrliche Steuerzahler habe ja nichts zu verbergen. Die Schutz der Privatsphäre sei bereits heute in der Verfassung gewährleistet. Selbst die Bankiervereinigung habe sich gegen die Initiative ausgesprochen.

"Weissgeldstrategie der Schweiz im Ausland, und dann ein Schwarzgeldhut in der Bundesverfassung, das passt nicht zusammen", sagte Margret Kiener Nellen (SP/BE). Die Initiative sei ein "Retrovorhaben der übleren Sorte", so Philipp Hadorn (SP/SO). "Beide Vorlagen treten die Steuerehrlichkeit mit Füssen und schaden der Glaubwürdigkeit unseres Landes", so Martin Landolt (BDP/GL).

Die Befürworter hingegen zeigten sich von der Ehrlichkeit der Schweizer Steuerzahler überzeugt und hielten die Eigenverantwortung hoch. Das Vertrauensverhältnis zwischen Bürger und Staat müsse geschützt werden, der "gläserne Bürger" verhindert. Sonst gerieten unbescholtene Personen ins Visier der Steuerbehörden.

Es brauche "einen Schutz vor willkürlichen staatlichen Steuerkontrollen", so Petra Gössi (FDP/SZ). Die Schweiz habe sich immer für möglichst viel persönliche Freiheit eingesetzt, sagte SVP-Nationalrat und Initiant Thomas Matter (ZH). Es sei an der Zeit, das Volk sprechen zu lassen.

Es stelle sich die Frage der Verhältnismässigkeit, sagte Finanzminister Ueli Maurer. Es gelte abzuwägen zwischen dem Schutz der Privatsphäre und dem Bedürfnis nach Steuergerechtigkeit. Der Bundesrat hatte sich gegen die Initiative ausgesprochen, zum Gegenvorschlag hat er sich bisher nicht geäussert.

(AWP)