Wie weit verbreitet diese Praxis in der Schweiz ist, ist nicht bekannt. Die Landesregierung habe keine direkte Kenntnis von Kick-backs, weil die Kantone und nicht der Bund die Aufsicht über Leistungserbringer ausüben, schrieb der Bundesrat in der Antwort auf einen Vorstoss von Bea Heim (SP/SO). Auch den Versicherern seien bisher keine Fälle bekannt, so der Bundesrat.

Heim betonte in ihrem mit "Verkaufte Patienten" betitelten Vorstoss hingegen, es seien einige Beispiele von Provisionen für die Überweisung von Patienten an Spitäler oder Spezialisten ruchbar geworden. "Ob es sich um Einzelfälle handelt oder nicht, lässt sich mangels Transparenz nicht sagen", sagte Heim im Rat.

"Patienten müssen riskieren, dass sie an ein Spital oder an eine Praxis nur darum weitergewiesen werden, weil ihr Arzt Geld oder andere Vorteile für die Vermittlung erhalten", so Heim. Das sei ein Vertrauensbruch. Der Nationalrat lehnte das Postulat am Mittwoch mit 136 zu 54 Stimmen ab.

IM GESETZ GEREGELT

Der Bundesrat verwies in Antworten auf mehrere Vorstösse zum Thema auf das Krankenversicherungsgesetz: Vergünstigungen seien nicht von vorneherein illegal. Direkte und indirekte Vergünstigungen müssten aber den Patienten respektive den Krankenkasse weitergegeben werden. Kassen können eine nicht weitergegebene Vergünstigung bei einem Schiedsgericht einfordern.

Zudem verwies der Bundesrat auch auf die Standesordnung der FMH. Diese untersage Entgelte und Vorteile durch die Zuweisung von Patienten. Würde die freie Arztwahl für Patienten durch Praktiken wie Kick-back-Zahlungen unterlaufen, wäre das in den Augen des Bundesrates "bedenklich und ethisch fragwürdig".

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(AWP)