Seit genau einem Jahr gilt in der Schweiz die "besondere Lage", die dem Bundesrat noch immer weitgehende Kompetenzen bei den Eindämmungsmassnahmen gegen das Coronavirus gibt. Jedoch haben auch die Kantone und das Parlament wieder ein Wort mitzureden.
Laut der SVP sind die gesetzlichen Voraussetzungen für die "besondere Lage" nicht mehr gegeben. Beispielsweise sei die Auslastung der Spitäler zurückgegangen, sodass keine Überlastung der Intensivstationen mehr drohe, sagte Fraktionschef Thomas Aeschi (ZG). Besonders gefährdete Menschen seien zwischenzeitlich gegen eine Infektion geimpft.
Sowohl die Menschen in der Schweiz als auch die Schweizer Institutionen hätten gelernt, mit dem Virus zu leben. Deshalb sei der Zeitpunkt gekommen, dass wieder das Parlament entscheide, welche Massnahmen noch notwendig seien.
Baldiger Entscheid erwartet
Für den Bundesrat sind die Kriterien für die Aufhebung der "besonderen Lage" jedoch noch nicht erfüllt. So bestehe gemäss Weltgesundheitsorganisation WHO nach wie vor eine gesundheitliche Notlage. Angesichts des aktuellen Infektionsgeschehens bleibe auch die öffentliche Gesundheit in der Schweiz gefährdet.
Gesundheitsminister Alain Berset sagte, dass die Regierung in enger Abstimmung mit den Kantonen eruieren werde, wann die Covid-19-Verordnung "besondere Lage" aufzuheben sei. "Wir versuchen, das so schnell wie möglich zu tun."
Die Mehrheit im Nationalrat sieht keinen parlamentarischen Handlungsbedarf in dieser Frage. Mit 127 zu 54 Stimmen bei 2 Enthaltungen wurde die Motion abgelehnt. Der Ständerat wird am Donnerstag über eine gleichlautende Motion der SVP-Fraktion beraten. Faktisch ist die Motion des Nationalrats vom Tisch.
(AWP)