Es handle sich um geringfügige Änderungen - im Grunde um eine Anpassung an die Praxis, sagte Kommissionssprecher Corrado Pardini (SP/BE) zu Beginn der Debatte.

Mit der Kurzarbeitsentschädigung bietet die Arbeitslosenversicherung den Arbeitgebern in konjunkturell schwierigen Zeiten eine Alternative zu Entlassungen. Anspruch haben Arbeitnehmende, deren normale Arbeitszeit aus wirtschaftlichen Gründen verkürzt oder ganz eingestellt wird.

Unrealistisch in der Praxis

Überschreitet die Bezugsdauer einen Monat, ist der Arbeitnehmende heute verpflichtet, sich um eine geeignete Zwischenbeschäftigung zu bemühen. Dasselbe gilt für Schlechtwetterentschädigungen.

In der Praxis ist die Bedeutung der Zwischenbeschäftigung schon heute gering. Die Betroffenen müssen jederzeit bereit sein, ihr Arbeitspensum in ihrem angestammten Betrieb wieder aufzunehmen. Künftig soll die Pflicht nun entfallen. Es handle sich um eine Schikane, hiess es im Rat.

Angepasste Kriterien

Angepasst werden auch die Voraussetzungen für die Verlängerung der Höchstbezugsdauer der Kurzarbeitsentschädigung. Eine andauernde erhebliche Arbeitslosigkeit soll nicht länger Voraussetzung sein. Zudem soll die Höchstbezugsdauer nicht nur in besonders hart betroffene Regionen und Branchen verlängert werden können.

Künftig soll der Bundesrat mehr Spielraum haben beim Entscheid, die Höchstbezugsdauer zu verlängern. Als Indikatoren sollen die Anzahl der Voranmeldungen zum Bezug von Kurzarbeitsentschädigung und die Arbeitsmarktprognose des Bundes dienen. Die Anzahl Voranmeldungen muss höher sein als sechs Monate zuvor, und die Arbeitsmarktprognosen für die folgenden zwölf Monate dürfen keine Erholung erwarten lassen.

Für eine anschliessende befristete Verlängerung der Höchstbezugsdauer sollen entsprechende Arbeitsmarktprognosen genügen. Eine linke Minderheit wollte den Spielraum des Bundesrates noch weiter erweitern, scheiterte aber mit ihrem Antrag.

Gewerkschaftskassen abschaffen

Die Gesetzesänderung geht auf eine Motion von Ständerat Beat Vonlanthen (CVP/FR) zurück, welcher die Räte zugestimmt hatten. Dem Rat lagen Anträge für weitere Änderungen vor. So wollte die SVP die privaten, durch die Gewerkschaften geführten Arbeitslosenkassen abschaffen.

Die Gewerkschaften profitierten von jedem Arbeitslosen, argumentierte Andreas Glarner (SVP/AG). Sie hätten ein Interesse daran, dass es möglichst viel Arbeitslose gebe. Das führe dazu, dass mehr Arbeitslosengelder ausbezahlt werden müssten. Ausserdem nutzten die Gewerkschaften die Gelegenheit zur Rekrutierung neuer Mitglieder.

Mehr Transparenz

Weiter wollte die SVP die Kassen verpflichten, einmal jährlich Bilanz und Erfolgsrechnung zu veröffentlichen, und die Aufsichtskommission für den Ausgleichsfonds verkleinern. Thomas Aeschi (SVP/ZG) verwies auf die hohen Verwaltungskosten, welche die Eidgenössische Finanzkontrolle kritisiert hatte. Hier würden Gelder von Beitragszahlern verschleudert, sagte er. Es brauche mehr Transparenz.

Die Vorschläge wurden allesamt abgelehnt. Die anderen Fraktionen stellten sich schon allein deswegen dagegen, weil es keine Vernehmlassung gab. Solch einschneidende Änderungen wie die Abschaffung der privaten Kassen müssten zuerst geprüft werden, lautete der Tenor. Auch Wirtschaftsminister Guy Parmelin beantragte dem Rat, bei der Vorlage des Bundesrates zu bleiben. Strukturelle Reformen müssten in anderem Rahmen geprüft werden.

Die Vorlage geht nun an den Ständerat.

(AWP)