Der Ständerat hätte die Bestimmung im Strafgesetzbuch insofern ändern wollen, als öffentliche Angestellte oder Amtsträger geheim zu haltende Daten in der Verwaltung hätten weitergeben können, wenn ein öffentliches Interesse an dieser Amtsgeheimnisverletzung überwiegt. Er hatte eine Motion von Claude Janiak (SP/BL) deutlich angenommen.

Janiak hatte von einem Spannungsfeld gesprochen zwischen der Pflicht zur Behördenkooperation und der Pflicht zum Amtsgeheimnis. Behördenmitglieder und Beamte wüssten oft nicht, welche Daten sie weitergeben dürften. Eine Verletzung des Amtsgeheimnisses sollte straflos sein, wenn sie überwiegenden öffentlichen Interessen diene.

Die Mehrheit der Rechtskommission des Nationalrates hatte das Anliegen jedoch abgelehnt und argumentiert, dass wie heute die vorgesetzte Stelle die verschiedenen Interessen gegeneinander abwägen sollte. Damit trage auch sie das Risiko einer fehlerhaften Einwilligung zur Verletzung des Amtsgeheimnisses.

Kommissionssprecherin Christa Markwalder (FDP/BE) plädierte für das Vier-Augen-Prinzip. Das Amtsgeheimnis schütze sensible Daten von Bürgern, etwa zur Gesundheit, den Steuern oder Strafverfahren. Es gehe nicht an, Amtsträger alleine entscheiden zu lassen, wann ein öffentliches Interesse an einer Datenweitergabe vorliege.

SP FÜR ÜBERGEORDNETE REGELUNG

Die SP hätte die Motion annehmen wollen. Es brauche eine übergeordnete allgemeine Regelung im Strafgesetzbuch statt der über die Gesetzgebung verstreuten Regelungen, sagte Sprecherin Evi Allemann (SP/BE).

Doch auch der Bundesrat wollte von der Motion nichts wissen. Justizministerin Simonetta Sommaruga warf die Frage auf, ob wirklich ein einzelner Beamter oder eine einzelne Beamtin entscheiden solle, ob ein öffentliches Interesse an der Weitergabe von Daten bestehe. Von Angestellten von Bund und Kantonen könne man verlangen, die Regeln für ihren Tätigkeitsbereich zu kennen.

Habe wie heute die übergeordnete Behörde über die Datenweitergabe zu entscheiden, trage sie auch das Risiko einer Fehlbeurteilung. Um Whistleblowing gehe es in der Motion übrigens nicht, stellte sie klar. Sie kündigte eine neue Vorlage zum Whistleblowing noch für das laufende Jahr an.

2015 war ein erster Vorschlag im Parlament gescheitert. Die Räte beauftragten den Bundesrat, den Gesetzesentwurf verständlicher und einfacher zu formulieren. Das Gesetz soll regeln, unter welchen Umständen Meldungen über Missstände am Arbeitsplatz zulässig sind.

(AWP)