Wenn auch der Ständerat den Vorstoss gutheisst, muss der Bundesrat eine Änderung des Zivilrechts oder des Schuldbetreibungs- und Konkursrechts anpacken. Einem Mitglied des Verwaltungsrats oder der Geschäftsleitung einer Gesellschaft, das aufgrund persönlicher Haftpflicht wegen schlechter Geschäftsführung oder einer Verletzung der Pflichten verurteilt worden ist, soll während einer begrenzten Dauer die Eintragung in das Handelsregister mit beschränkter Haftung verweigert werden.

Justizministerin Simonetta Sommaruga verwies erfolglos auf laufende Arbeiten zu dieser Thematik. Auch das in der Motion vorgeschlagene Verbot, sich unter bestimmten Umständen in einer bestimmten Funktion ins Handelsregister eintragen zu lassen, werde derzeit geprüft. Die Verabschiedung der Botschaft ist für das erste Quartal 2019 vorgesehen.

(AWP)