Der Nationalrat stimmte dafür, dass bei der Härtefall-Regelung jene Unternehmen berücksichtigt werden sollen, die in den Jahren 2018 und 2019 im Durchschnitt mindestens einen Umsatz von 50'000 Franken erzielten. Nur so würden nicht zu viele kleine Unternehmen von den Massnahmen ausgeschlossen, hiess es verschiedentlich im Rat. Der Bundesrat sieht eine Umsatzschwelle von 100'000 Franken vor, was der Rat mit 112 zu 77 Stimmen bei einer Enthaltung ablehnte.

Die Nationalrat will zudem, dass nicht nur die Vermögens- und Kapitalsituation berücksichtigt wird, sondern auch die ungedeckten Fixkosten. Ein Reisebüro könne die Arbeit quasi vom Küchentisch aus machen, sagte Jacqueline Badran (SP/ZH), während ein Eventunternehmen mit einer grossen Lichtanlage oder Hallenmieten einen riesigen Fixkostenblock habe. Es sei unbestritten, dass diese das Problem seien, "also müssen doch die Entschädigungen an den Fixkosten ausgerichtet werden", sagte Badran.

Bussen nicht in Fussgängerzonen

Fraglich war auch, wie hoch der Umsatzrückgang sein muss, damit ein Härtefall vorliegt. Der Bundesrat sieht eine Einbusse von 40 Prozent gegenüber des mehrjährigen Durchschnitts vor. Die Grünen und die SP wollten, dass bereits bei einer Einbusse von 30 Prozent eine Hilfe geleistet werden kann. Der Rat lehnte dies mit 126 zu 66 Stimmen ab.

Eine Änderung gegenüber dem bundesrätlichen Vorschlag brachte der Nationalrat zudem bei den Bussen für Maskenverweigerer an. So ist er zwar damit einverstanden, dass Maskenverweigerer wieder gebüsst werden können. Er will aber, dass dort, wo eine Maskentragpflicht nicht klar erkenntlich ist, auf eine Busse verzichtet werden kann. Dies ist etwa in Fussgängerzonen der Fall.

Clubs mit Verweigerern nicht strafen

Bei der Unterstützung für den Sport soll nach Ansicht des Nationalrats zudem nicht jeder einzelne Lohn, sondern das durchschnittliche Einkommen aller Angestellten reduziert werden, die direkt am Spielbetrieb beteiligt sind. So soll verhindert werden, dass Klubs von Beiträgen ausgeschlossen werden, weil einzelne Spieler sich weigern, einer Lohnreduktion zuzustimmen, wie Kommissionssprecherin Esther Friedli (SG/SVP) sagte.

Der Nationalrat führte zudem eine neue Bestimmung ein, wonach der Bundesrat dort, wo Leistungserbringer im Gesundheitswesen ihre Leistungen einschränken oder einstellen müssen, die Abgeltung der Kosten regelt.

Ansprüche auf Kurzarbeit nicht ausweiten

Weniger kulant zeigte die grosse Kammer bei den Kurzarbeitsentschädigungen. Bei diesen hat der Bundesrat Mitte November die Voraussetzungen für den Bezug ausgeweitet: Personen mit befristeten Arbeitsverhältnissen und Lernende sollen wieder entschädigt werden.

Seitens der Grünen und der SP kamen dabei ausweitende Anträge, die allesamt abgelehnt wurden. Beat Jans (SP/BS) wollte den Kreis der potentiellen Bezüger von Arbeitslosengeld erweitern, indem der Zusatz, der die Personenzahl eingegrenzt hätte, gestrichen wird. Gerhard Andrey (Grüne/FR) forderte, dass bei Menschen mit einem Nettolohn unter 4000 Franken im Monat der Anspruch von 80 auf 100 Prozent des anrechenbaren Verdienstausfalls erhöht wird.

Und Samuel Bendahan (SP/VD) wollte, dass Unternehmen und Selbstständigerwerbenden, die wegen den Corona-Massnahmen nach dem 1. Oktober die Tätigkeit vorübergehend einstellen mussten, die Sozialabgaben und Beiträge an die berufliche Unfallversicherung zurückerstattet werden.

Mit dem Handeln nicht warten

Das Parlament hatte das Covid-19-Gesetz am 25. September verabschiedet und tags darauf in Kraft gesetzt. Dass nun Anpassungen nötig sind, war im Rat unbestritten. Alle Fraktionen fordern ein rasches Handeln. In der Gesamtabstimmung stimmte der Nationalrat dem Geschäft mit 179 Ja- zu 17-Nein-Stimmen bei 2 Enthaltungen zu.

Am Mittwoch wird sich voraussichtlich der Ständerat mit den Anpassungen beschäftigen. Er dürfte in einigen Punkten von den Anträgen des Nationalrats abweichen, wie die Empfehlungen der Wirtschaftskommission des Ständerats zeigen.

(AWP)