Verlangt hatten die Beschränkung der übermässigen Reserven auf 150 Prozent Philippe Nantermod (FDP/VS) sowie fünf praktisch identische Standesinitiativen aus den Kantonen Tessin, Genf, Jura, Freiburg und Neuenburg.
Aufteilung auf Versicherte
Der Rat gab letztlich nur der parlamentarischen Initiative mit 107 zu 58 Stimmen bei einer Enthaltung Folge, um das Thema auf einen Vorstoss zu bündeln. Die Standesinitiativen lehnte er deshalb mit 91 zu 73 Stimmen bei 2 Enthaltungen ab.
Nantermod forderte die Einführung einer Überschussbeteiligung im Krankenversicherungsaufsichtsgesetz (KVAG). Gemäss seinem Vorstoss soll der entsprechende Überschuss im folgenden Jahr als Anzahlung an die Prämien auf die Versicherten aufgeteilt werden, sobald die Reserven einer Kasse über 150 Prozent der Mindesthöhe liegen.
Viele Privatversicherungen würden diesen Mechanismus der Überschussbeteiligung bereits anwenden, begründete Nantermod seinen Vorstoss. Die Reserven gehörten den Versicherten. Deshalb erachte er es als sinnvoll, dieses System auch für die obligatorische Krankenpflegeversicherung vorzusehen.
In letzten Jahren kaum verwendet
Der Bedarf an den Reserven sei in den letzten Jahren inexistent gewesen, warb auch Jörg Mäder (GLP/ZH) für einen zwingenden Abbau der Reserven. Die "Zwangskunden" hätten zu wenig zu sagen, was mit ihren zu viel bezahlten Prämien geschehen solle.
Per Anfang 2021 sassen die Kassen auf Reserven von insgesamt 12,4 Milliarden Franken. Das entsprach einer durchschnittlichen Solvenzquote von 207 Prozent, mehr als das Doppelte der Mindesthöhe. Solch hohe Reserven sind in den Augen der Kommissionsmehrheit und des Nationalrates nicht zu rechtfertigen. Und freiwillige Massnahmen wie bisher reichten nicht aus, um die Reserven nachhaltig zu senken.
Genau diesen Ansatz wollte die Kommissionsminderheit weiterverfolgen. Weil die Lage an den Kapitalmärkten derzeit unsicher sei und wegen des zu erwartenden Anstiegs der Gesundheitskosten sei der aktuelle Zeitpunkt für einen Systemwechsel ungeeignet, befand sie. Die Zahlen der Reserven seien zwar hoch, würden aber gerade einmal für vier Monate reichen.
Der Ständerat hatte im Juni letzten Jahres die Standesinitiativen ebenfalls abgelehnt. Er will die Krankenkassen weder gesetzlich dazu zwingen, zu hohe Reserven zu reduzieren noch gegenüber den kumulierten Kosten zu hohe eingezogene Prämien auszugleichen. Die kleine Kammer möchte weiterhin auf Freiwilligkeit setzen, muss sich nun aber erneut mit dem Problem beschäftigen.
Heute bestehen Verordnungsbestimmungen, die die Kassen dazu bringen sollen, Reserven freiwillig abzubauen und zu viel erhobene Prämien auszugleichen.
(AWP)