Er hat am Montag eine parlamentarische Initiative von SVP-Nationalrat und Hauseigentümer-Präsident Hans Egloff (ZH) angenommen, mit 109 zu 77 Stimmen bei 2 Enthaltungen. Darüber entscheidet nun noch der Ständerat.

Nach dem Willen Egloffs soll der Mieter bei einer Untermiete im schriftlichen Gesuch unter anderem den Untermietzins offenlegen müssen. Ist dieser missbräuchlich, soll der Vermieter die Zustimmung verweigern dürfen. Das würde auch gelten, wenn ihm aus der Untermiete "wesentliche Nachteile" entstünden.

Erfolgt die Untermiete ohne schriftliche Zustimmung des Vermieters oder auf Basis falscher Angaben, soll der Vermieter nach einer Mahnung das Mietverhältnis kündigen dürfen.

Egloff wies zur Begründung seines Vorstosses auch auf Plattformen wie Airbnb hin. Die Untervermietung habe sich zum Geschäftsmodell entwickelt, kritisierte er. Vor allem in Städten würden günstige Altbauwohnungen vielfach zu Mietzinsen untervermietet, die beträchtlich über dem vom Mieter bezahlten Zins lägen. Die Differenz streiche der Mieter ein.

Um den unrechtmässigen Ertrag noch weiter zu steigern, würden Mietobjekte teils raumweise an mehrere einzelne Untermieter weitervermietet. In vielen Fällen hätten Vermieter keine Ahnung, wer ihr Mietobjekt tatsächlich bewohne oder nutze.

Der Vermieter hat heute das Recht, seine Zustimmung zur Untermiete zu verweigern, wenn der Mieter keine Absicht hat, das Mietobjekt später wieder selbst zu nutzen. Auch kann er eine "ewige" Untermiete mit einer Kündigung sanktionieren. In der Praxis reiche aber die reine Behauptung des Mieters, er werde das Mietobjekt später wieder selbst nutzen, sagte Egloff.

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(AWP)