Der Entscheid fiel allerdings knapp, mit 13 zu 12 Stimmen, wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten. Die Mehrheit ist der Ansicht, die geltenden Regeln genügten. Die Schweiz müsse die Wettbewerbsfähigkeit des Finanzplatzes erhalten und einen "swiss finish" verhindern, argumentieren die Gegnerinnen und Gegner.

Die Minderheit erachtet die Revision als notwendig. Die Schweiz würde dadurch eine Gesetzgebung erhalten, welche den wichtigsten Empfehlungen der Groupe d'action financière (Gafi) Rechnung trage, hält sie fest. Die Gafi prüft regelmässig, ob die Gesetze ihrer Mitgliedstaaten ihren Empfehlungen entsprechen.

Die nächste Länderprüfung der Schweiz steht im laufenden Jahr an. Der Bundesrat schlägt im Hinblick darauf vor, dass künftig auch Anwälte, Notare und weitere Berater in bestimmten Fällen Sorgfaltspflichten einhalten müssen.

Zum Beispiel "Panama Papers"

Diese waren mit den "Panama Papers" in den Fokus gerückt: Ein Journalisten-Netzwerk deckte Steuervermeidung und Geldwäscherei im grossen Stil auf. Gemäss den Recherchen befanden sich unter den 14'000 involvierten Banken, Anwaltskanzleien und anderen Dienstleistern 1200 Schweizer Unternehmen, die an der Gründung von Offshore-Gesellschaften beteiligt waren.

Der Bundesrat schlägt vor, dass die Sorgfaltspflichten gemäss dem Geldwäschereigesetz neu nicht nur für Finanzintermediäre und Händler gelten, sondern auch für Personen, die bestimmte Dienstleistungen erbringen im Zusammenhang mit der Gründung, Führung oder Verwaltung von Gesellschaften und Trusts.

Neue Kategorie: Berater

Für sie will der Bundesrat die Kategorie "Beraterinnen und Berater" schaffen. In erster Linie sind juristische Berater gemeint, also Anwälte und Notare. Bei Verdacht auf Geldwäscherei sollen die Beraterinnen und Berater die Meldestelle für Geldwäscherei einschalten müssen.

Anwältinnen und Anwälte sowie Notarinnen und Notare sollen aber lediglich dann von der Meldepflicht betroffen sein, wenn sie im Rahmen der Dienstleistung eine Finanztransaktion ausführen. Ausserdem gälte die Pflicht nur bei Dienstleistungen für Sitzgesellschaften oder Trusts.

(AWP)