Der Ständerat beharrte in den parlamentarischen Beratungen über das Paket zur Bekämpfung des missbräuchlichen Konkurses darauf, dass auch staatliche Gläubiger künftig auf Konkurs betreiben müssen. Der Nationalrat und Bundesrat dagegen sind der Ansicht, dass staatliche Gläubiger wie die Steuerverwaltungen oder die Suva neu frei wählen können dürfen, ob eine Betreibung auf Pfändung oder auf Konkurs fortgesetzt wird.

Die RK-N zeigt sich nun mit 14 zu 10 Stimmen bei einer Enthaltung einverstanden mit der strengeren Version des Ständerats, wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten. Die Kommissionsmehrheit wolle damit verhindern, dass Firmen, welche zahlungsunfähig sind, weiter auf dem Markt bestehen und Schäden bei den Vertragspartnern verursachen könnten.

Nicht einverstanden ist eine Minderheit der Kommission. Sie beantragt dem Rat, am Entwurf des Bundesrats festzuhalten. Dieser räumt den Gläubigerinnen und Gläubigern für Forderungen aus öffentlichem Recht die Wahl ein, ob eine Betreibung auf Pfändung oder auf Konkurs fortgesetzt wird.

Wenn der Nationalrat seiner vorberatenden Kommission folgt, ist das Paket zur Bekämpfung von missbräuchlichen Konkursen unter Dach und Fach.

(AWP)