Im vergangenen Oktober hatte eine Mehrheit der selben Kommission der Revision des Geldwäschereigesetzes noch eine Absage erteilt. Sie argumentierte damals, das Gesetz sei derart verwässert, dass es keine Verbesserung bringen würde.

Der Nationalrat gab dem Gesetz im Dezember aber eine letzte Chance. Er wies die Vorlage an seine Kommission zurück, die einen mehrheitsfähigen Kompromiss finden sollte. Nun befand eine Mehrheit, dass die Lösung des Ständerats der richtige Weg sei.

Die kleine Kammer hatte im Herbst der Kritik Rechnung getragen, dass auch Anwältinnen und Anwälte unter das geänderte Gesetz fallen sollten. Sie strich die entsprechenden Bestimmungen in der Herbstsession aus der Vorlage.

Knappe Mehrheiten

Mit 15 zu 10 Stimmen nahm nun die RK-N diesen Vorschlag an, wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten. Die Vorlage wird vom Nationalrat in der Frühjahrsession behandelt.

Vom ursprünglichen Vorschlag des Bundesrats bleibt nach den Entscheiden der kleinen Kammer nicht mehr viel übrig. So wurden neben den Bestimmungen über die Beratungsdienstleistenden auch jene über die Senkung des Schwellenwerts für Barbezahlungen im Edelmetall- und Edelsteinhandel gestrichen.

Mit 13 zu 12 Stimmen stützt die RK-N auch diesen Entscheid der kleinen Kammer, wenn auch nur knapp. Mit 12 zu 10 Stimmen bei 3 Enthaltungen hat die Kommission im Weiteren beschlossen, den Anwendungsbereich des Gesetzes nicht auf jene Personen auszudehnen, die gewerbsmässig Schmelzprodukte herstellen.

Eine Kommissionsminderheit hält dagegen, dass es neue Regeln für Anwälte, Notare und andere Berater brauche. Ohne Regeln für Berater nütze die Vorlage nichts mehr, kritisieren Vertreterinnen und Vertreter von links.

Druck wird bleiben

Mit einem Nein zum revidierten Geldwäschereigesetz würde die Schweiz riskieren, einmal mehr international ins Hintertreffen zu geraten. Die "Groupe d'action financière" (Gafi) würde in einem solchen Fall den Schweizer Finanzplatz verstärkt beobachten.

Gafi ist eine Arbeitsgruppe der G7-Staaten, deren Ziel es ist, jegliche Form der Bedrohung oder des Missbrauchs der Integrität des internationalen Finanzsystems zu bekämpfen. Das Ziel der Gesetzesrevision war es ursprünglich, der Kritik der Gafi zu begegnen.

(AWP)