Das hat die Kommission hauchdünn mit 13 zu 12 Stimmen beschlossen, wie die Parlamentsdienste am Dienstag mitteilten. Für eine Aufschnürung des Pakets hatte sich auch die Staatspolitische Kommission (SPK) in einem Mitbericht ausgesprochen.

Die Mehrheit zweifle daran, dass die vorgesehene Förderung von Onlinemedien in Höhe von 30 Millionen Franken pro Jahr verfassungskonform sei, heisst es in einer Mitteilung. Die Kommission habe deshalb bei der Verwaltung weitere Abklärungen in Auftrag gegeben.

Eine Minderheit der Kommission will die Vorlage hingegen integral beraten. Sie ist ihrerseits der Ansicht, dass sich die Medienförderung stärker an der wachsenden digitalen Mediennutzung ausrichten soll und dass es daher falsch wäre, gerade diese Massnahmen zu verzögern.

Ausbau der indirekten Presseförderung

Über den ersten Teil des Massnahmenpakets zugunsten der Medien debattiert der Nationalrat in der Herbstsession vom September. Hier geht es insbesondere um den Ausbau der indirekten Presseförderung im Postgesetz. Diese bewähre sich seit Jahren, heisst es in der Mitteilung der Kommission.

Neu sollen sämtliche abonnierten Tages- und Wochenzeitungen unterstützt werden - auch überregionale Titel mit einer grösseren Auflage sowie zweiwöchentlich erscheinende Zeitungen und Zeitschriften. Je tiefer die Auflage ist, desto günstiger soll die Postzustellung sein.

Die KVF beantragt in den meisten Punkten, den Beschlüssen des Ständerats zu folgen. So soll neben den 50 Millionen Franken für Tages- und Wochenzeitungen auch eine Förderung der Frühzustellung von Zeitungen und damit auch der Sonntagspresse ins Massnahmenpaket aufgenommen werden. Das kostet den Bund zusätzliche 40 Millionen Franken pro Jahr.

Ein Antrag auf Erhöhung auf 50 Millionen wurde ebenso abgelehnt wie ein Antrag, die Frühzustellermässigung wieder aus der Vorlage zu streichen, wie es in der Mitteilung heisst. Die Verbands- und Mitgliederpresse soll neu jährlich 30 statt 20 Millionen Franken erhalten.

Geld für Nachrichtenagenturen

Zudem will die Nationalratskommission einfache Gesellschaften von der Unternehmensabgabe für Radio und TV ausnehmen. Sie nimmt damit ein Anliegen der parlamentarischen Initiative von Ständerat Hans Wicki (FDP/NW) auf.

Unumstritten ist auch die Unterstützung von Aus- und Weiterbildungsinstitutionen und Nachrichtenagenturen sowie IT-Investitionen im Umfang von 30 Millionen Franken pro Jahr. In der Gesamtabstimmung wurde der erste Entwurf mit 12 zu 7 Stimmen bei 6 Enthaltungen angenommen.

Bei der Änderung des Radio- und Fernsehgesetzes (Entwurf 2) schlägt die Nationalratskommission eine Änderung gegenüber dem Beschluss des Ständerats vor. Die KVF will bei den Abgabeanteilen keine fixe Verteilung zwischen TV- und Radioveranstalter vorsehen. In der Gesamtabstimmung wurde diese Vorlage mit 14 zu 0 Stimmen bei 10 Enthaltungen angenommen.

Der Ständerat hatte in der Sommersession mehr Geld für die indirekte Presseförderung gesprochen als es der Bundesrat beantragt hatte. Die kleine Kammer löste jedoch die Ausgabenbremse bei der Förderung der Onlinemedien nicht, wodurch kein Geld für diesen Bereich gesprochen werden dürfte.

(AWP)