Sie entsprechen den im Juni festgelegten Eckwerten. Zweck der Reform bleibt die Aufhebung der kantonalen Steuerprivilegien für Statusgesellschaften. Diese werden international nicht mehr akzeptiert. Mit tieferen kantonalen Gewinnsteuern sollen die betroffenen Firmen trotzdem in der Schweiz gehalten werden.

Den finanziellen Spielraum für Steuersenkungen erhalten die Kantone durch einen höheren Anteil an der Bundessteuer. Bei der Unternehmenssteuerreform III sollten sie noch 21,2% erhalten. Nun schlägt der Bundesrat die Erhöhung des Kantonsanteils von 17 auf lediglich 20,5% vor. Die Kantone bekämen so gut 800 Mio CHF im Jahr, rund 165 Mio weniger als bei der gescheiterten Unternehmenssteuerreform.

Neu müssen im Zusammenhang mit dem Kantonsanteil auch Städte und Gemeinden berücksichtigt werden. Diese hatten sich bei der Unternehmenssteuerreform III übergangen gefühlt und mit ihrer Kritik zum Scheitern der Vorlage beigetragen.

BESSERE GEGENFINANZIERUNG

Mit weiteren Änderungen nimmt der Bundesrat die Kritik der Referendumsführer auf. Eine der wichtigsten Forderungen ist die stärkere Gegenfinanzierung der Vorlage. Künftig sollen Dividenden auf Beteiligungen über 10% bei Bund und Kanton zu mindestens 70% zu besteuert werden. Das würde jährlich gut 400 Mio zusätzlich einbringen.

Neu soll die Steuerreform zudem sozial abgefedert werden. Der Bundesrat schlägt vor, die Familienzulagen um 30 CHF zu erhöhen. Das Minimum für Kinderzulagen läge damit bei 230 CHF pro Monat, jenes für Ausbildungszulagen bei 280 CHF. Zehn Kantone erfüllen diese Anforderungen bereits. Die zusätzlichen Kosten werden auf 337 Mio CHF geschätzt. Diese fallen in erster Linie bei den Unternehmen an.

Eine weitere Forderung der Gegner erfüllt der Bundesrat mit dem Verzicht auf die umstrittene zinsbereinigte Gewinnsteuer. Diese hätte den Abzug eines fiktiven Zinses auf überdurchschnittlich hohem Eigenkapital ermöglicht. In der Abstimmungskampagne zur Unternehmenssteuerreform III hatten die Gegner den Abzug als unstatthafte Bereicherung dargestellt.

HÖHERE STEUERBELASTUNG

Andere Elemente der gescheiterten Vorlage werden lediglich nachjustiert: Der Aufwand für Forschung und Entwicklung im Inland soll zu 150% von den Steuern abgezogen werden können. Zudem sollen die Kantone eine Patentbox einführen müssen, in der Erträge aus Immaterialgüterrechten und vergleichbaren Rechten nur teilweise versteuert werden.

Die Entlastung darf höchstens 90% betragen. Die gesamte Entlastung durch Patentbox und Forschungsabzüge ist auf 70% begrenzt. Zuvor waren es noch 80% gewesen.

Anpassungen bei der Kapitalsteuer erlauben den Kantonen, das Eigenkapital im Zusammenhang mit Beteiligungen sowie Patenten und vergleichbaren Rechten ermässigt in die Berechnung der Kapitalsteuer einfliessen zu lassen. Bei der Aufdeckung stiller Reserven können Unternehmen, die ihren Sitz in die Schweiz verlegen, in den ersten Jahren von zusätzlichen Abschreibungen profitieren.

Wer Beteiligungen an eine Firma verkauft, die ihm selber zu mindestens 50% gehört, soll den Gewinn immer versteuern müssen. Im Zuge der Steuervorlage 17 würde zudem der Finanzausgleich zwischen den Kantonen angepasst.

TIEFERE KOSTEN

Nach Angaben des Bundesrat belastet die neu aufgegleiste Vorlage den Bundeshaushalt mit rund 750 Mio CHF. Bei der Unternehmenssteuerreform III hätten sich die Kosten für den Bund auf rund 1,2 Mrd CHF belaufen.

Die Zusatzeinnahmen der Kantone belaufen sich auf rund 1,2 Mrd CHF. Die Kosten sind noch unklar, weil sie von der konkreten Umsetzung abhängen. Die Kantone sollen ihre Pläne im Frühling zusammen mit der Botschaft des Bundesrats zur Steuervorlage 17 vorstellen. Die Vernehmlassung dauert bis am 6. Dezember 2017.

(AWP)