Wird eine ausländische Region vom Robert Koch-Institut zwar als Risikogebiet eingestuft, hat aber einen Inzidenzwert von unter 200 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen, kann der Test dem Vernehmen nach in den ersten 48 Stunden nach der Einreise vorgenommen werden. Ausnahmen sollen unter anderem für Lastwagenfahrer gelten. Die neue Verordnung, die im Detail am Dienstag noch ausgearbeitet wurde, ist als Ergänzung zu den Quarantäneverordnungen der einzelnen Bundesländer zu verstehen. Die Pflicht, bei Einreise aus einem Risikogebiet eine elektronische Einreiseanmeldung auszufüllen und sich nach der Einreise in Quarantäne zu begeben, soll demnach bestehen bleiben./abc/DP/fba

(AWP)