Die Gesetzesänderung hatte das Parlament im vergangenen Dezember beschlossen. Es wurde kein Referendum dagegen ergriffen. Trotzdem sind die neuen Regeln umstritten. Die Umweltkommission des Nationalrats (Urek) verlangt bereits wieder Anpassungen.

Bei Erneuerungen von Wasserkraftkonzessionen sollen ökologische Massnahmen verfügt werden können. Mit 13 zu 12 Stimmen hat sich die Kommission dafür entschieden, eine entsprechende Initiative einzureichen, wie die Parlamentsdienste am Mittwoch mitteilten.

Kantone dürfen mehr verlangen

Die Initiative verlangt, dass bei Konzessionserneuerungen Massnahmen für die ökologische Aufwertung der beeinflussten Lebensräume verfügt werden können. Die Kantone sollen so die Möglichkeit erhalten, negativen Auswirkungen der Wasserkraftnutzung auf die Umwelt massvoll entgegenzuwirken.

Aus Sicht der Mehrheit sei es wichtig, bei Erneuerungen von Konzessionen sowohl die Interessen der Wasserwirtschaft als auch den Umweltschutz zu berücksichtigen, heisst es in der Mitteilung. Die Massnahmen müssten verhältnismässig sein. Die Änderung respektiere das Hauptanliegen der in der Wintersession 2019 verabschiedeten Revision des Wasserrechtsgesetzes.

Ein Teil der Kommission hielt dagegen, dass eine ähnlich lautende Bestimmung zur ökologischen Aufwertung vergangenes Jahr vom Parlament abgelehnt worden sei. Zudem gehe es aus staatspolitischer Sicht nicht an, ein Gesetz bereits wieder zu ändern, noch bevor eine in der Kommission gründlich beratene Revision in Kraft getreten sei.

Umstrittene Anpassungen

Das Wasserrechtsgesetz hatte im vergangenen Jahr heftige Kontroversen ausgelöst. So meldeten sich insbesondere verschiedene Kantone zu Wort, welche monierten, dass mit der nun sehr absoluten Formulierung den Kantonen jegliche Möglichkeit genommen werde, unbefriedigende Zustände der Gewässer zu korrigieren.

Zwar wurde das Grundanliegen der Vorlage - die Änderung des Referenzzustands - breit anerkannt. Es wurde aber ebenso breit anerkannt, dass es nicht opportun sei, bei einer Erneuerung der Konzession die Güterabwägung zwischen den Interessen von Natur und Landschaft und jener der Wasserkraft gänzlich zu verunmöglichen.

Diese Wortmeldungen von Kantonen und Organisationen führten zu grossem Unbehagen in den Räten, was mit dem knappen Resultat und der Wiederholung der Schlussabstimmung im Nationalrat manifest wurde. Über die parlamentarische Initiative entscheidet als nächstes die ständerätliche Schwesterkommission.

Wichtige Definition

Laut dem Bundesrat braucht es keine neuen Anpassungen. Die beschlossene Gesetzesänderung schaffe in den Konzessionserneuerungsverfahren von Wasserkraftwerken Rechtssicherheit bei der Festlegung von Schutz-, Wiederherstellungs- und Ersatzmassnahmen nach dem Natur- und Heimatschutzgesetz, schreibt er. Das revidierte Gesetz lege den Ausgangszustand nun eindeutig fest als Zustand zum Zeitpunkt der Einreichung des Konzessionserneuerungsgesuchs (Ist-Zustand).

Im bisher geltenden Recht war nicht festgelegt, was unter dem Begriff "Ausgangszustand" zu verstehen ist. Dies führte in der Praxis immer wieder zu Unsicherheiten. Die Änderung sei von grosser Bedeutung, da in den nächsten Jahrzehnten sehr viele Konzessionserneuerungen für bestehende Wasserkraftwerke anstünden, schreibt der Bundesrat.

(AWP)