Bei der Bundesnetzagentur läuft gemäss der EU-Gasrichtlinie noch ein Zertifizierungsverfahren zur Anerkennung der Nord Stream 2 AG als Unabhängiger Transportnetzbetreiber. Sollte Nord Stream 2 den Gastransport vor Abschluss dieses Verfahrens aufnehmen, könnte die Bonner Behörde ein Ordnungswidrigkeitsverfahren einleiten und Bussgelder verhängen. Die Behörden hatte bereits Anfang Oktober mitgeteilt, es sei "nicht auszuschliessen, dass in Kürze eine Inbetriebnahme eines Stranges der Verbindungsleitung erfolgen wird" und Zweifel an der der Einhaltung aller Vorschriften im laufenden Betrieb angedeutet. Die Nord Stream 2 AG geht in Deutschland und auf EU-Ebene gegen Teile der EU-Gasrichtlinie beziehungsweise deren Geltung für die Pipeline vor.

Grünen-Chefin Annalena Baerbock hatte im Gespräch mit der Funke Mediengruppe (Mittwoch) dafür plädiert, Nord Stream 2 vorerst keine Betriebserlaubnis zu erteilen. Nach europäischem Energierecht müsse der Betreiber "ein anderer sein als derjenige, der das Gas durchleitet". "Solange das ein und derselbe Konzern ist, darf die Betriebserlaubnis nicht erteilt werden."

Hinter der Nord Stream 2 AG steht der russische Gasmonopolist Gazprom . Gazprom hatte im September die Fertigstellung der Leitung bekanntgegeben. Die Pipeline wurde je zur Hälfte von Gazprom und den fünf Unternehmen OMV , Wintershall Dea, Engie , Uniper und Shell finanziert. Durch die 1230 Kilometer lange Pipeline von Russland nach Deutschland sollen jährlich 55 Milliarden Kubikmeter Gas geliefert werden./chh/DP/eas

(AWP)