Mit 16 zu 7 Stimmen bei einer Enthaltung hat die Kommission eine Forderung aus einer Motion von Ständerat Filippo Lombardi (CVP/TI) angenommen, wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten.

Der Bundesrat soll die Preisbekanntgabeverordnung so ändern, dass die Pflichtangaben nicht mehr auf den Werbemitteln selbst kommuniziert werden müssen. Künftig soll es zulässig sein, die Pflichtangaben mittels digitaler Referenzen wie QR-Codes oder URL bereitzustellen.

Die Nationalratskommission ist der Ansicht, dass dies dem Konsumentenschutz mehr dient als "Kleingedrucktes" auf den Werbemitteln. Elektronisch abrufbar seien die Pflichtangaben für die Konsumentinnen und Konsumenten besser lesbar, hält die Kommission fest.

Die Gegnerinnen und Gegner befürchten einen Verlust von Transparenz. Auch der Bundesrat stellt sich gegen die Motion. Er teile die Auffassung, dass die Preisbekanntgabe konsumentenfreundlich sein sollte, schrieb er in seiner Stellungnahme. Aus seiner Sicht ziele die Motion aber daneben.

So sei es mehr als fraglich, ob den Konsumentinnen und Konsumenten tatsächlich gedient wäre, wenn sie bei Plakatwerbung in die unmittelbare Nähe der Werbung gehen müssten, um einen QR-Code oder eine URL mit dem Smartphone ablesen zu können.

Über den Vorstoss wird der Nationalrat befinden. Die Motion hatte ursprünglich noch eine weitere Forderung enthalten. Diese zog Lombardi aber zurück.

(AWP)