Wirtschaftliche Aspekte

HÄRTEFALLE: Die Beteiligung an den Härtefallprogrammen der Kantone wurde von Beginn 2,5 Milliarden Franken auf rund als 10 Milliarden Franken aufgestockt. Ein Unternehmen gilt als Härtefall, wenn es einen Umsatzeinbruch von mindestens 40 Prozent verzeichnet oder während mehr als 40 Tagen behördlich geschlossen wurde. Das Parlament hat die Frist für die Unterstützung von Neugründungen von März auf den Oktober 2020 verschoben. Das heisst, dass auch spätere Neugründungen berücksichtigt werden können.

GROSSUNTERNEHMEN: Grössere Betriebe erhalten À-fonds-perdu-Beiträge im Umfang von maximal 10 Millionen Franken. Solche "Härtefälle im Härtefall", wie Finanzminister Ueli Maurer die Regel nannte, müssen belegen, dass sie mindestens 40 Prozent des erhaltenen Betrags als Eigenleistung beisteuern. Die unterstützten Unternehmen sind verpflichtet, im Falle eines Gewinns die Summe zurückzuerstatten sowie während drei Jahren auf Dividenden zu verzichten.

KURZARBEIT: Personen mit tiefen Löhnen erhalten bei Kurzarbeit bis Ende Juni 2021 den vollen Lohn entschädigt. Taggelder für versicherte Personen liegt bei 66 Tagen für die Monate März bis Mai 2021. Das gilt für alle jene, die am 1. März noch anspruchsberechtigt sind.

SELBSTSTÄNDIGE: Der Erwerbsersatz für Selbstständigerwerbende wurde ausgeweitet. Selbstständigerwerbende erhalten Hilfsgelder, wenn ihre Unternehmung eine Umsatzeinbusse von mindestens 30 Prozent im Vergleich zum durchschnittlichen Umsatz in den Jahren 2015 bis 2019 verzeichnen.

SPORT: Profisportklubs erhalten À-fonds-perdu-Beiträge. Die anfängliche Bedingung, dass die Klubs im Gegenzug die Gehälter kürzen müssen, wurde aufgehoben. Generell darf jedoch bei unterstützten Klubs die Gesamtlohnsumme während fünf Jahren höchstens im Umfang der Erhöhung des Landesindexes der Konsumentenpreise steigen. Für Klubs, die in eine höhere Liga aufsteigen, kann der Bundesrat Ausnahmen vorsehen.

VERANSTALTUNGEN: Festivals, Messen und weitere Publikumsanlässe können finanziell unterstützt werden. Die Veranstalter können mit einem Gesuch beim Bund die Abgeltung ungedeckter Kosten für Veranstaltungen verlangen, die zwischen dem 1. Juni 2021 und dem 30. April 2022 hätten stattfinden sollen. Der Bund entschädigt jedoch nur Veranstaltungen "von überkantonaler Bedeutung", sofern die Kantone die Hälfte des Ausfalls übernehmen. Die Unterstützung von regionalen und lokalen Veranstaltungen ist Sache der Kantone.

KITAS: Von den Corona-Finanzhilfen für die familienergänzende Kinderbetreuung profitieren rückwirkend auch geschlossene Institutionen, die von Kantonen oder von der Gemeinden Subventionen erhalten oder von der öffentlichen Hand betrieben werden. Bis im Frühjahr 2021 erhielten nur private Kitas unterstützt.

KULTUR: Anfänglich bestand für Hilfsgelder im Bereich Kultur eine Obergrenze. So vergrösserte sich der Spielraum, sollten Nachtragskredite nötig werden. Zudem erhalten auch freischaffende Künstler Ausfallentschädigungen.

MEDIEN: Der Bund unterstützt private Radio- und Fernsehunternehmen mit Mitteln aus der Abgabe für Radio und Fernsehen.

Politische Aspekte

STRATEGIE: Im Gesetz sind verschiedene Grundsätze verankert, auf die der Bundesrat künftig seine Corona-Politik stützen muss. So hat die Regierung ihre Strategie auf "die mildest- und kürzestmögliche Einschränkung des wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Lebens" auszurichten. Vor möglichen Schliessungen sollen Bund und Kantone sämtliche Möglichkeiten von Schutzkonzepten, von Test- und Impfstrategien sowie der Kontaktverfolgung ausschöpfen. Der Bundesrat soll zudem "vorbildlichen" Kantonen Erleichterungen der Corona-Massnahmen gewähren. Der Bundesrat muss zudem die Kantonsregierungen in die Erarbeitung der Massnahmen miteinbeziehen.

IMPFPASS: Das Gesetz liefert die Grundlage für die Ausstellung eines Impf-, Test- oder Genesungsnachweises. Das Covid-Zertifikat soll persönlich, fälschungssicher und unter Einhaltung des Datenschutzes überprüfbar sein. Zudem soll er so ausgestaltet werden, dass nur eine dezentrale oder lokale Überprüfung der Authentizität und Gültigkeit von Nachweisen möglich ist. Ein solcher Pass soll möglichst auch für die Ein- und Ausreise in andere Länder verwendet werden können. Das Bundesamt für Gesundheit BAG überprüft derzeit zwei Vorschläge zur Umsetzung.

(AWP)